Kommentar – DVG

Digitale Positionsbestimmung

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Seit gut einem Monat liegt der Referentenentwurf für ein „Digitale Versorgung“-Gesetz (DVG) auf dem Tisch. Das, was anfangs euphorisch als Meilenstein in der Gesundheitsgesetzgebung gepriesen wurde, findet zunehmend Kritiker, nicht ganz ohne Grund.

Ärzte-Organisationen gehen die Mitwirkungsrechte der Kassen zu weit. Zudem wettern sie gegen zusätzliche Honorarkürzungen, die drohen, wenn sich Kollegen nicht bis März 2020 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben.

Krankenkassen bemängeln die starke Position des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und fordern eine stärkere Einbindung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Und die freie Preisgestaltung für verschreibungsfähige Apps ist ihnen sowieso ein Dorn im Auge. In die gleiche Kerbe schlägt das IQWiG, das sogar von einem Interessenkonflikt spricht, in den das BfArM gerät – einerseits als Prüfinstanz, andererseits als Entscheider über die Erstattungsfähigkeit.

Eine bunte Gemengelage. Dass es dabei nicht nur um Altruismus geht, dürfte jedem klar sein. Einigkeit gibt’s in einem Punkt: mehr Tempo bei der Einführung digitaler Anwendungen. Da könnte auch die Neu-Besetzung an der Spitze der gematik ein wichtiger Mosaikstein sein.

Lesen Sie dazu auch: KBV: Digitalisierung nicht den Kassen überlassen "Digitale Versorgung"-Gesetz: Entwurf mit analogen Krücken? KV Nordrhein bleibt skeptisch: „Das DVG hat es in sich“

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