„Viele Grundrechte weggewischt“

E-Evidence-Verordnung: Psychotherapeuten wollen Brüssel wachrütteln

Mit einer Petition beim EU-Parlament wollen Psychotherapeuten Zugriffe von Drittstaaten auf Patientendaten in der Cloud noch verhindern. Andernfalls seien hochsensiblen Patientendaten nicht mehr sicher.

Von Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Bonn/Brüssel. Bisher prallten in der Brüsseler Schaltzentrale der Europäischen Union alle Stellungnahmen ärztlicher- wie anwaltlicherseits zur „Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“ ab, die E-Evidence-Verordnung scheint zu kommen.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) wie auch das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) machten Anfang der Woche nochmals öffentlich auf die potenziellen Folgen der neuen Verordnung aufmerksam – Ermittlungsbehörden von anderen EU-Mitgliedstaaten könnten auch bei Eingriffen, die nach deutschem Recht nicht strafbar sind, unbemerkt Zugriff auf Patientendaten der Praxis in der Cloud bekommen.

Online-Petition gestartet

„Kein behördlicher Zugriff auf vertrauliche Daten von Ärzten, Rechtsanwälten, Pressevertretern, Kirchen und Beratungsstellen!“, lautet der Schlachtruf des DPNW. Die Psychotherapeuten haben eine entsprechende Online-Petition aufgesetzt, die sie dann später beim EU-Parlament einbringen möchten. Sie rufen alle Bürger EU-weit auf, die Petition zu unterzeichnen. Wegen technischer Probleme laufe bisweilen alles nur in deutscher Sprache, wie es von DPNW-Seite auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ hieß.

„Viele unserer Grundrechte werden mit der E-Evidence-Verordnung weggewischt. Kein Psychotherapeut ist mehr sicher vor der EU-weiten Ausforschung seiner hochsensiblen Patientendaten“, befürchtet der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler. Wie DPtV-Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel betont, könne das vom Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Ulrich Kelber geforderte feingranulare Zugriffsrechtemanagement bei der elektronischen Patientenakte Zugriffe auf Basis der E-Evidence-Verordnung verhindern. (maw)

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