Generalversammlung

Erste UN-Resolution zu seltenen Erkrankungen

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen rückt die Bedürfnisse und Teilhabe von Menschen mit seltenen Erkrankungen in den politischen Fokus.

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New York. Die Bedürfnisse der 300 Millionen Menschen weltweit mit seltenen Erkrankungen sollen stärker ins Bewusstsein rücken – auch in das gesundheitspolitische. Vor Kurzem hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen erstmals in ihrer Geschichte eine Resolution für die Bewältigung der Herausforderungen von Menschen mit einer seltenen Erkrankung und deren Familien einstimmig angenommen. Eingebracht worden war die Resolution von Spanien, Brasilien und Qatar, 54 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterstützten sie, darunter Deutschland.

Die Resolution bekräftigt die wesentliche Bedeutung der Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit seltenen Erkrankungen für die Erreichung der 2015 auf dem UN-Nachhaltigkeitsgipfel verabschiedeten „2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung“, die unter anderem die Gesundheitsversorgung optimieren soll.

Kernforderungen der Resolution sind die Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit seltenen Erkrankungen und ihren Angehörigen, die Sicherstellung eines allgemeinen und gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Gesundheitsversorgung ohne finanzielle Einschränkungen, die Förderung nationaler Strategien und Maßnahmen gegen seltene Erkrankungen, die Berücksichtigung seltener Erkrankungen als vorrangige Aufgabe durch UN-Institutionen und -Programme sowie die regelmäßige Veröffentlichung von Berichten zur Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Resolution. (maw)

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