Ethik-Komitee soll in Konfliktfällen vermitteln

Wenn es um Leben oder Tod geht, sind Ärzte und Angehörige oft rat- und hilflos. Ethik-Komitees können helfen.

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:
Solange Menschen bei guter Gesundheit sind, lehnen sie es in den meisten Fällen ab, durch Maschinen am Leben erhalten zu werden. Aber gilt das auch noch im Ernstfall?

Solange Menschen bei guter Gesundheit sind, lehnen sie es in den meisten Fällen ab, durch Maschinen am Leben erhalten zu werden. Aber gilt das auch noch im Ernstfall?

© Alabiso / imago

GÖTTINGEN. Eine 72-jährige Frau liegt nach einem Schlaganfall seit mehreren Tagen bewusstlos auf der Intensivstation. Ihr Sohn bittet darum, die künstliche Beatmung einzustellen. Er beruft sich auf eine Patientenverfügung, die seine Mutter zwei Jahre zuvor verfasst hat.

Darin erklärt sie, dass sie keine lebenserhaltende Therapie möchte, wenn bei ihr eine schwere und irreversible Hirnschädigung festgestellt würde. Die Tochter möchte dagegen, dass alles Menschenmögliche getan wird, um das Leben der Mutter zu retten.

Nicht nur die Angehörigen, auch die Ärzte und Pfleger sind uneins darüber, wie sie mit der Verfügung umgehen sollen. Solche und ähnliche Konflikte kommen immer wieder im Krankenhausalltag vor. Am Göttinger Universitätsklinikum unterstützt jetzt ein Klinisches Ethikkomitee (KEK) die Betroffenen bei der schwierigen Entscheidungsfindung.

Dem 20-köpfigen Gremium gehören Vertreter verschiedener Berufsgruppen an, die mit Patienten in Kontakt stehen. Hierzu gehören außer sechs Ärzten und sechs Pflegekräften auch Vertreter aus den Bereichen Medizinethik, psychosoziale Betreuung, Verwaltung und Seelsorge sowie zwei Mitglieder von Patienten-Selbsthilfegruppen, außerdem der Medizinrechtler Professor Gunnar Duttge.

Vorsitzender des Ethik-Komitees ist der Geschäftsführer der Göttinger Akademie für Ethik in der Medizin, Alfred Simon.

Seit der Einrichtung des Gremiums habe es bereits mehrere Fallbesprechungen gegeben, in denen es um ethische Fragen bei der Patientenversorgung gegangen sei, berichtet Simon. An diesen Beratungen, die meist direkt auf der Station stattfinden, nehmen jeweils drei Mitglieder des Ethik-Komitees teil.

Daneben erarbeitet das Komitee Verfahrensempfehlungen zu bestimmten ethischen Problemen und organisiert Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen. Auf denen klärt zum Beispiel der Medizinrechtler Professor Volker Lipp über die rechtlichen Aspekte der gesetzlich geregelten Patientenverfügung auf, die er als "vorweggenommene Einwilligung oder Ablehnung" bestimmter medizinischer Maßnahmen bezeichnet.

Diese müsse persönlich unterschrieben sein, könne aber jederzeit mündlich widerrufen werden. Solange es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Willensänderung gebe, müsse der Arzt die Verfügung beachten.

Noch wichtiger als die Verfügung sei jedoch die rechtzeitige Hinzuziehung und Bestimmung einer Vertrauensperson, die als Vertreter des Patienten dessen Willen gegenüber den behandelnden Medizinern erklären und durchsetzen solle.

Bei der Entscheidung über medizinische Maßnahmen gehe es stets um die Frage, was aus der Sicht des Patienten das Behandlungsziel sei. Dazu müssten alle Willensbekundungen des Patienten berücksichtigt werden. Dazu müssten sich auch die Ärzte Zeit zum Zuhören nehmen.

Dies bekräftigt auch Georg Sauter-Rosenkranz, der als Krankenpfleger auf der Intensivstation arbeitet: "Ein Arzt monologisiert gerne." Die Einbeziehung der Pfleger sei wichtig, da diese näher am Patienten seien und direkter mitbekämen, wie dieser auf eine medizinische Maßnahme reagiere.

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