Zervixkarzinom-Screening

GBA setzt Dokumentationsvorgaben aus

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Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) setzt die Dokumentationsvorgaben für das Screening auf Zervixkarzinom befristet aus, damit das Präventionsprogramm im Januar 2020 starten kann. Das hat der GBA am Donnerstag einstimmig und unter Zustimmung der Patientenvertreter in Berlin beschlossen, schreibt er in einer Mitteilung.

Grund sei, dass der GBA Anfang November erfahren habe, dass „die notwendige, hinreichend zuverlässige und geprüfte Praxis-Software bis zum Stichtag am 1. Januar 2020 nicht zur Verfügung gestellt werden kann“, so Dr. Monika Lelgemann, Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung. Der Vorteil der sensitiveren Testmethoden wiege aber schwerer als die ungenügende Dokumentation.

Gestern hatte der Berufsverband der Frauenärzte die Verschiebung des Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramms gefordert, da wesentliche Fragen zur Umsetzung noch ungeklärt seien. Das Präventionsprogramm sieht vor, dass Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre ein kombiniertes Zervixkarzinom-Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test in Anspruch nehmen können. (ajo)

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