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Bedarfsplanung

GBA stockt Hausarztsitze um 260 Stellen auf

Durch veränderten Morbiditätsfaktor wird erstmals die Verhältniszahl Einwohner pro Arzt gesenkt. Auch beim Anspruch auf Zweitmeinung gibt es Neuerungen vom GBA.

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Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag die Bedarfsplanung angepasst und dadurch bundesweit rund 260 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte ausgewiesen. Stellschraube dafür ist der erstmals veränderte Morbiditätsfaktor gewesen. Er soll sicherstellen, dass sich eine veränderte Krankheitslast auch in der (regionalen) Bedarfsplanung niederschlägt.

In Regionen mit einer höheren Morbidität als im Bundesschnitt werden die Verhältniszahlen – Einwohnerzahl pro Arzt – gesenkt und damit mehr Arztsitze ausgewiesen. Im konkreten Fall sind es statt 1671 Einwohnern je Hausarztsitz künftig 1606. Da zusätzlich auch Daten zur Alters- und Geschlechtsstruktur in die Berechnung einfließen, sinkt das Verhältnis weiter, sodass künftig 1344 Einwohner auf einen Hausarztsitz kommen.

In einer weiteren Entscheidung hat der GBA festgelegt, dass der Anspruch auf eine Zweitmeinung ausgeweitet werden soll. Dies soll künftig auch vor der Implantation eines Defibrillators sowie vor einer elektrophysiologischen Herzuntersuchung und dem Veröden von krankhaften Herzmuskelzellen (Ablation) gelten. Der Beschluss über die entsprechende Änderung der Zweitmeinungsrichtlinie wird für Ende dieses Jahres erwartet. Das laufende Beratungsverfahren über eine Zweitmeinung vor Eingriffen an der Wirbelsäule wird der GBA nach eigenen Angaben voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres abschließen.

Bereits realisiert ist ein Leistungsanspruch auf eine zweite Meinung bei sechs Eingriffen, unter anderem vor der Amputation beim diabetischen Fußsyndrom und vor der Implantation einer Knie-Endoprothese. (fst)

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