Übergangsregeln

GBA sucht Lösung für Personalmangel in Perinatalzentren

Eine Arbeitsgruppe soll verschiedene Szenarien beraten, um Schließung von Zentren zu verhindern, hieß es in der Plenumssitzung.

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BERLIN. Viele Perinatalzentren werden auch dieses Jahr absehbar die Mindestanforderungen hinsichtlich Zahl und Qualifikation der Kinderpflegefachkräfte reißen (siehe weiteren Bericht auf Seite 6). In Reaktion darauf wird der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Verlängerung und Ausgestaltung der zum Jahresende auslaufenden Übergangsregelungen vorbereiten – ansonsten müssten Perinatalzentren geschlossen werden.

In der Plenumssitzung des GBA am Donnerstag kündigte der Vorsitzende Josef Hecken an, eine Arbeitsgruppe des zuständigen Unterausschusses werden in den nächsten Wochen „verschiedene Szenarien beraten, um dem Personalmangel Rechnung zu tragen, ohne die aus gutem Grund bestehenden hohen Qualitätsanforderungen auszuhöhlen.“ Das Ziel ist, mit einer Entscheidung im Juli das Stellungnahmeverfahren zu Regelungsvorschlägen einzuleiten, um zügig zu einer Lösung zu kommen.

Nach der Richtlinie zur Qualitätssicherung für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen ist vorgeschrieben, dass für intensivpflichtige Babys mit einem Gewicht von 1500 Gramm mindestens eine Kinderkrankenpflegekraft beschäftigt werden muss. Bei intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen gilt ein Schlüssel von eins zu zwei.

Bei Level-1-Zentren müssen 40 Prozent dieser Fachkräfte die Fachweiterbildung „pädiatrische Intensivpflege“ absolviert haben, in Level-2-Zentren sind 30 Prozent vorgeschrieben. Der Personalschlüssel gilt als erfüllt, wenn eine Erfüllungsquote von mindestens 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres per Dokumentation nachgewiesen werden. Seit Anfang 2017 findet dazu ein Monitoring durch den GBA statt, und daraus geht hervor, dass die Richtlinienvorgaben absehbar nicht erreicht werden.

Bündelung von Qualitätssicherungsverfahren beschlossen

Beschlossen hat der GBA die Bündelung von Qualitätssicherungsverfahren: So werden die Qualitätssicherungsdaten von Dialysebehandlungen sowie Nieren- und Pankreastransplantationen nun zusammen über das neue Qualitätssicherungsverfahren „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen“ (QS NET) erhoben und verglichen.

Das ermögliche „erstmals die Beobachtung der unterschiedlichen Behandlungspfade bei chronischem Nierenversagen einschließlich der Therapie durch Transplantation“, sagte Professor Elisabeth Pott, unparteiisches GBA-Mitglied. Ferner werden die bisherigen transplantationsmedizinischen Leistungsbereiche der Qualitätssicherungsrichtlinie Krankenhaus im Verfahren Transplantationsmedizin gebündelt.

Darüber hinaus beschloss der Bundesausschuss, dass künftig auch Mitralklappeneingriffe in die QS-Verfahren der Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen einbezogen werden.

Auf Betreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat das Institut für Qualität und Transparenz (IQTiG) eine korrigierte Fassung der 2018 veröffentlichten Ergebnisse zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren vorgelegt. Klargestellt wird nun, dass die Bewertung einer ganzen Behandlung, einer ganzen Fachabteilung oder eines ganzen Krankenhauses durch einzelne Qualitätsindikatoren nicht möglich ist.

Dies war aber so in dem erstmals im Herbst 2018 vorgelegten Bericht des IQTiG so geschehen. Nach Auffassung der DKG führte das zu einer „erheblichen Fehlinterpretation der Ergebnisse, verbunden mit negativen Auswirkungen für die betroffenen Krankenhäuser“, weil von einem Indikator als die Qualität der gesamten Leistung geschlossen worden sei. (HL)

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