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Beitragssatzstabilisierungsgesetz

GKV-Sparpaket: Mehr Geld vom Bund und Aufschub fürs Pflegebudget

Endspurt für das Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Nina Warken: Die Koalition bleibt bei ihrem Sparkurs. Änderungen zeichnen sich beim Steuerzuschuss für die GKV und beim Pflegebudget ab. Wenig Hoffnung gibt es bei den TSVG-Honoraren.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei einer Pressekonferenz.

Will ihr Spargesetz so schnell wie möglich unter Dach und Fach bringen: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

© Britta Pedersen/dpa

Berlin. Im Ringen um das GKV-Sparpaket hat die „Woche der Wahrheit“ begonnen: Die Wünsche der Koalitionsfraktionen hat das Bundesgesundheitsministerium am Wochenende in 64 Änderungsanträge gefasst – das Papier liegt der Ärzte Zeitung vor.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags wird sich am Mittwoch über das Konvolut beugen. Am Freitag könnte der Bundestag dann mit der Mehrheit von Union und SPD einen Haken an das Beitragssatzstabilisierungsgesetz machen. Am gleichen Tag könnte auch der Bundesrat sein finales Votum über das Sparpaket abgeben.

Viele der geplanten Änderungen haben vor allem klarstellenden Charakter. Doch beim Sparbeitrag der Pharmaindustrie und beim Bundeszuschuss zur GKV zeichnen sich gravierende Änderungen ab.

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Die vorgesehenen Kürzungen der TSVG-Honorare zulasten von Vertragsärzten und -psychotherapeutinnen dagegen bleiben im Grundsatz bestehen. Stand Sonntagabend lagen die Änderungsanträge, mit denen die Rückführung der extrabudgetären Vergütung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) geregelt wird, aber noch dem Bundesjustizministerium zur Prüfung vor.

Wichtige Änderungen am GKV-Spargesetz:

  • Bundeszuschuss zur GKV: Die ursprünglich vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro hat Empörung ausgelöst. Jetzt soll die GKV im kommenden Jahr 13,15 Milliarden Euro Zuschuss bekommen, 650 Millionen Euro mehr als vorgesehen. 2028 sollen es dann 12,95 Milliarden Euro sein, 450 Millionen Euro mehr als geplant. Erklärt wird der Kurswechsel mit den Einnahmen aus der geplanten Zuckersteuer. Diese sollen sich bereits im kommenden Jahr auf 650 Millionen Euro belaufen. „Wir begrüßen es, dass man sinnvollerweise finanzielle Spielräume für die GKV nutzen will, die sich aus der erhöhten Tabak- und Alkoholsteuer und der Einführung einer Softdrinksteuer ergeben“, erklärt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann.
  • Beitrag des Bundes für Bürgergeldempfänger: Eine Milliarde Euro zusätzlich soll der Bund 2027 für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern an die GKV zahlen. Laut der Kabinettsfassung sollten es nur 250 Millionen Euro sein. Für 2028 ist ein Zuschuss von 1,25 Milliarden Euro vorgesehen. Bis 2031 soll dieser Obolus dann jährlich um weitere 500 Millionen auf dann 2,75 Milliarden Euro steigen. Der Chef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, betont: „Die aktuellen Korrekturen gehen in die richtige Richtung.“ Es sei wichtig, dass zur Schließung der gestiegenen Finanzlücke jetzt nicht die Versicherten zusätzlich belastet würden. Die Erhöhung der Steuermittel um 1,4 Milliarden Euro sei ein erster wichtiger Beitrag zur gerechteren Lastenverteilung. „Das erhöht die Akzeptanz für die gesamte GKV-Finanzreform“, so Storm gegenüber der Ärzte Zeitung.
  • Herstellerabschlag für forschende Pharmaindustrie: Anstelle eines geplanten dynamischen Abschlags setzt die Koalition nun doch auf einen einheitlichen und gleichbleibenden Abschlag in Höhe von 15,5 Prozent. Das entspricht einer Anhebung von 8,5 Prozentpunkten. Dieser Schritt erfolge „im Interesse der Planungs- und Investitionssicherheit“, heißt es. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, spricht von einem „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“. Er verweist darauf, dass der Abschlag schon einmal 17 Prozent betragen habe: „Hier wird Einsparpotenzial an die Pharmaindustrie verschenkt.“
  • Impftstoffe: Zudem schraubt die Koalition nochmals am geplanten Extra-Abschlag für Impfstoffe unter Patentschutz. Statt zusätzlich sieben sollen nun neun Prozent Abschlag fällig werden. Weiterhin ist ein Preismoratorium für diese Impfstoffe bis Ende 2030 geplant. Han Steutel, Präsident des Verbands der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa), sieht die Industrie unfair behandelt: „Im parlamentarischen Verfahren wurden Patientinnen und Patienten entlastet, Krankenhäuser geschont – und bei der Pharmaindustrie wird an drei Stellen gleichzeitig draufgeschlagen.“ Was nun drohe, sei ein „fahrlässiger Standortverschleiß“, so Steutel.
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  • Zweitmeinungsverfahren: Die Koalition will den Gemeinsamen Bundesausschuss verpflichten, mit mehr Tempo weitere verpflichtende Zweitmeinungsverfahren zu etablieren. Ab 2028 soll er jährlich nicht ein, sondern zwei weitere Eingriffe dafür bestimmen.
  • Zuzahlungen für Hilfsmittel: Wie schon bei Arzneimitteln will die Koalition auch für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, die Zuzahlungsobergrenze von 10 auf 15 Euro pro Monat anheben.
  • Zusatzbeitragssatz: Laut BMG-Papier soll die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, gestrichen werden. Bislang müssen Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben oder ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen, ihre Mitglieder schriftlich auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht, ferner auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen schriftlich hinzuweisen.
  • Pflegebudget: Um das Pflegebudget in Krankenhäusern wird seit geraumer Zeit gestritten. Nun stellt das BMG-Papier klar: Das Budget, mit dem den Kliniken die Kosten für das Pflegepersonal von den Kassen voll erstattet werden, soll nicht zurück ins DRG-System – zumindest vorerst. Heißt: Eine basiswirksame Tarifrefinanzierung soll weiter im Pflegebudget berücksichtigt sein.
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  • Personalkosten für pflegefremde Tätigkeiten: Die mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) eingeführte Regelung, nach der Personalkosten für pflegefremde Tätigkeiten auf den Stationen oder in Kreißsälen nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen sind, soll erst ab 2027 greifen. Der Vorsitzende des Pflegebündnisses Mittelbaden, Peter Koch, zeigt sich alarmiert: Zwar bleibe das Pflegebudget bestehen, bis ein neues System von DKG, GKV-Spitzenverband und BMG erarbeitet sei. „Aber es wird gedeckelt. Das nimmt den Kliniken den Spielraum für eine bedarfsgerechte Personalausstattung.“
  • Pflegepersonaluntergrenzen: Behandlungsqualität hängt maßgeblich davon ab, wie viel qualifiziertes (Pflege-)Personal am Patientenbett steht. Zu diesem Zweck sollen laut BMG-Papier die geltenden Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) gestärkt und die Personalbemessung weiterentwickelt werden. So sollen die Krankenhäuser „über eine sogenannte Generalnorm gesetzlich verpflichtet“ werden, „in allen Personalbereichen für diejenige Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist“.
  • Personalbemessungsinstrumente für die Pflege: Von einer verpflichtenden Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege und den ärztlichen Bereich soll Abstand genommen werden. Die Kommission für die Personalbemessung als auch die Pflegepersonalbemessungsverordnung sollen zudem abgeschafft werden. Der Deutsche Pflegerat reagiert empört – und warnt: „Wenn Pflegepersonalbedarf nicht verbindlich ermittelt wird, wird er unsichtbar. Dann verschwindet er aus der Steuerung. Offene Stellen werden nicht nachbesetzt. Schichten bleiben unterbesetzt. Arbeitsverdichtung nimmt zu.“

Unterdessen erhöht die Bundesregierung den Druck auf den Bundesrat, das Inkrafttreten des Sparpakets nicht zu verzögern. Sollte die Länderkammer erst nach dem 15. September Stellung nehmen, würde sich auch die Bekanntgabe der um einen Prozentpunkt reduzierten Grundlohnrate für alle Leistungsbereiche entsprechend verzögern, argumentiert das BMG.

Dann wäre das Ziel der Beitragssatzstabilität „für 2027 für einen erheblichen Teil der Leistungsbereiche nicht mehr erreichbar“. Anders formuliert: Sollen die Sparziele erreicht werden, müsse das Gesetz „so frühzeitig wie möglich in Kraft treten“. Am Montag war das Sparpaket noch nicht Teil der Tagesordnung des Bundesrats am Freitag. (hom/fst)

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