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Neue Erstattungsbeträge

Gliptine bleiben weiter im Angebot

Nach der zweiten Nutzenbewertung erfolgte die Einigung auf neue Erstattungsbeträge.

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BERLIN. Die etwa 1,5 Millionen Diabetiker, die mit Sitapgliptin und Saxagliptin sowie deren Kombinationen mit Metformin behandelt werden, können diese Arzneimittel auch zukünftig erhalten. Denn vor Kurzem haben sich die Hersteller mit dem GKV-Spitzenverband auf neue, niedrigere Erstattungsbeträge geeinigt.

Hintergrund ist eine zweite Nutzenbewertung für beide Wirkstoffe, die der Bundesaussschuss 2013 mit einer Befristung seiner damaligen Nutzenbewertungsbeschlüsse angeordnet hatte. Dazu hatten die Hersteller die Ergebnisse umfangreicher Studien mit einer bis zu fünfstelligen Zahl von Studienteilnehmern vorgelegt. Das Ergebnis der Auswertung war allerdings ernüchternd.

Für Sitagliptin anerkannte der GBA aufgrund der neuen Studienlage in der Kombination mit Metformin einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen, und zwar wegen des Vorteils eines geringeren Schadens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Glibenclamid oder Glimepirid in Kombination mit Metformin). Aufgrund der neuen Studienlage hat der Bundesausschuss seine Bewertung für die Monotherapie mit Sitagliptin korrigiert; er sieht nun keinen Beleg mehr für einen damals noch anerkannten geringen Zusatznutzen. Sitagliptin wird von MSD als Januvia® und Janumet® (Kombi), im Co-Marketing mit Berlin-Chemie als Xelevia® und Velmetia® angeboten.

Für Saxagliptin in Kombination mit Metformin wurde der 2013 anerkannte Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen aufgrund der neuen Studienlage nicht bestätigt. Die Studie SAVOR-TIMI 53 sei aufgrund ihrer Größe, Dauer und der Erhebung von patientenrelevanten kardiovaskulären Endpunkten für die Bewertung des Zusatznutzens relevant. Dabei habe sich gezeigt, dass statistisch signifikante Unterschiede zu ungunsten von Saxagliptin/Metformin für den Endpunkt "Hospitalisierung aufgrund von Herzinsuffizienz" existieren. Saxagliptin wird von AstraZeneca unter den Namen Onglyza® und Komboglyze® angeboten.

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) hatte diese Bewertungen kritisiert. Die betreffenden Medikamente hätten sich seit zehn Jahren in der Praxis bewährt. Im Vergleich zu Sulfonylharnstoffen hätten sie beispielsweise den Vorteil, keine Hypoglykämien zu verursachen. (HL)

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