Verhandlungsresultat

Gut sieben Prozent mehr für Ärzte an hessischen Unikliniken

Nach neun Monaten und sieben Verhandlungsrunden ist der Tarifabschluss für die Ärzte an den hessischen Universitätskliniken in trockenen Tüchern.

Veröffentlicht:

Frankfurt/Main. Ärzte an den drei hessischen Universitätskliniken erhalten in drei Schritten 7,25 Prozent mehr Gehalt. Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres werden die Gehälter um 2,5 Prozent angehoben, zum 1. Oktober steigen sie ein weiteres Mal um 2,5 Prozent und ein Jahr später nochmals um 2,25 Prozent.

Zudem wurde eine Einmalzahlung vereinbart und die Ärzte am Uniklinikum Gießen/Marburg erhalten, wie alle übrigen Landesbeschäftigten, das LandesTicket Hessen. Zu diesem Ergebnis sind nach sieben Verhandlungsrunden in neun Monaten die Verhandlungsführer von Marburger Bund sowie dem Land Hessen gekommen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 33 Monaten und endet am 30. Juni 2022.

Vereinbart wurden auch höhere Zeitzuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit. Bei mehr als vier Bereitschaftsdiensten im Monat erhalten Ärzte künftig zusätzliche Zeitgutschriften, die sie in Freizeit ausgleichen können. Tariflich geregelt wurde auch, dass Ärzte Anspruch auf zwei freie Wochenenden pro Monat haben.

Zudem sind die Kliniken ab sofort verpflichtet, die gesamte Anwesenheit der Ärzte im Krankenhaus elektronisch zu erfassen und zu dokumentieren.

Beide Seiten zufrieden

„In der herausfordernden Verhandlungssituation, in Zeiten von Corona und dem aktuellen Übergang des privatisierten Uniklinikums Gießen/Marburg an einen neuen privaten Träger, sind wir mit dem Ergebnis zufrieden, auch wenn wir nicht hundertprozentig alle unsere Punkte durchsetzen konnten“, kommentiert der Geschäftsführer des MB Hessen, Andreas Wagner, das Ergebnis.

Auch der Verhandlungsführer auf der Arbeitgeberseite, Innenstaatssekretär Dr. Stefan Heck, zeigte sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. „Unser Abschluss zeigt, dass auch in Pandemiezeiten der Spagat zwischen der höchstmöglichen Patientensicherheit einerseits und der Honorierung der hervorragenden Leistungen der Ärztinnen und Ärzte andererseits gelingen kann“, so Heck. (chb)

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