Nutzenbewertung

Hecken will keine "ollen Kamellen" bewerten

GBA-Chef Josef Hecken will den Bestandsmarktaufruf loswerden. Den Nutzen der patentgeschützten Arzneien zu bewerten, sei nichts weiter als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

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Will keine ABM in der Nutzenbewertung: GBA-Chef Josef Hecken.

Will keine ABM in der Nutzenbewertung: GBA-Chef Josef Hecken.

© IPON / imago

BERLIN. Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Josef Hecken, hat sich erneut gegen die Nutzenbewertung im Bestandsmarkt ausgesprochen. Dabei handele es sich um eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

Es würden nur "olle Kamellen" bewertet, ohne dass dies die Menschheit weiter bringe, sagte Hecken beim 10. IGES Innovationskongress in Berlin.

Der GBA setzt seit diesem Jahr die gesetzliche Vorgabe um, Arzneien aus dem 15 Milliarden Euro Umsatz schweren Bestandsmarkt zu bewerten. Der nächste Aufruf von Wirkstoffgruppen solle im November erfolgen, kündigte Hecken an.

Er hege aber die Hoffnung, dass der Gesetzgeber den Bestandsmarktaufruf suspendiere. Er sehe im Verfahren "ganz große Probleme", sagte Hecken.

Die Produkte seien teilweise schon länger als fünf Jahre auf dem Markt. Ihre Zulassungsstudien seien mindestens zehn Jahre alt und hielten den heutigen Evidenzprüfungen nicht mehr stand.

Zudem seien viele der Bestandsmarktprodukte heute schon Standardtherapien. Es stelle sich die Frage, welche zweckmäßige Vergleichstherapie überhaupt herangezogen werden könne.

Das Landessozialgericht Berlin/Brandenburg hat die Frage aufgeworfen, ob bei der Bestandsmarktbewertung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht schon gegen die Nutzenbewertung des GBA geklagt werden könne und nicht erst gegen den Schiedsspruch nach den Preisverhandlungen.

Das könne langwierige Prozesse nach sich ziehen, in deren Verlauf die Bewertungsverfahren obsolet werden könnten, weil die Patente ausliefen.

Er rate dem Gesetzgeber vor diesem Hintergrund, eine Alternative zur Bestandsmarktbewertung zu finden. Das könne für eine Übergangszeit auch die Verlängerung von Moratorium und erhöhtem Zwangsrabatt sein. (af)

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