Bundestag

Jetzt macht die Politik ernst bei der Impfberatung

Impfverweigerer sollen künftig von Kitas an das Gesundheitsamt gemeldet werden, Einreisende möglicherweise ein Attest zu potenziellen Infektionen vorlegen: Am Donnerstag will der Bundestag das entsprechende Gesetz auf den Weg bringen.

Von Jana Kötter und Florian StaeckFlorian Staeck Veröffentlicht:
Lücken im Impfpass: Eltern, die die ärztliche Impfberatung vor dem Kita-Besuch verweigern, sollen zum Gesundheitsamt geladen werden.

Lücken im Impfpass: Eltern, die die ärztliche Impfberatung vor dem Kita-Besuch verweigern, sollen zum Gesundheitsamt geladen werden.

© M. Roczen / stock.adobe.de

BERLIN. Schon mit dem neuen Schuljahr sollen Kindertagesstätten dazu verpflichtet werden, die Impfberatung verweigernde Eltern an die Gesundheitsämter zu melden. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten will der Bundestag am späten Donnerstagabend abschließend beraten; an diesem Mittwoch behandelt der Gesundheitsausschuss das Gesetz.

Laut den Änderungsanträgen, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen, soll das Gesetz dabei um eine Neuerung ergänzt werden. So fordern die Koalitionsfraktionen, dass das Gesundheitsministerium per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einreisende Personen aus Hochrisikogebieten für Infektionen dazu verpflichten können soll, ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Dabei geht es vor allem um Reisende, die sich in Ausbruchsgebieten aufgehalten haben könnten – bei der Festlegung der Zielgruppen soll das Robert Koch-Institut helfen. "Insbesondere vor dem Hintergrund weltweit erhöhter Migrationsbewegungen und Flüchtlingsströme" sei eine solche Ermächtigung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit "notwendig", heißt es.

Der Gesetzentwurf bündelt eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten. So will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angesichts immer wieder auftretender Masern-Ausbrüche Gesundheitsämtern die Handhabe geben, künftig auf impfverweigernde Eltern zugehen (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Die Ämter können damit auch das bereits im geltenden Infektionsschutzgesetz vorgesehene Bußgeld von 2500 Euro durchsetzen.

Eine Alternative zur Meldepflicht hätte "darin bestanden, dass das Gesundheitsamt sämtliche Personaldaten abfragt", erklärt Sabine Dittmar, Berichterstatterin für das Gesetz in der SPD-Fraktion. Das habe man nicht für überzeugend gehalten.

Zufrieden zeigt sich Dittmar im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" über die Tatsache, dass mit dem Gesetz Personaluntergrenzen in "pflegesensitiven" Krankenhausbereichen definiert werden. Im Ausschuss seien noch Details nachgebessert worden. So würden nun auch Intensivbetten von der Regelung erfasst, die nur an Abteilungen angegliedert sind. Präzisiert habe man auch, dass von der Vereinbarung vor allem examinierte Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung erfasst werden.

Zentrale Bausteine des Gesetzentwurfs

» Meldewesen: Das Robert Koch-Institut (RKI) wird mit der Einrichtung eines elektronischen Meldewesens beauftragt, das spätestens 2021 in Betrieb gehen soll.

» Meldepflichten: Das Gesetz sieht zusätzliche Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen vor. In Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften ist künftig Skabies meldepflichtig.

» Impfstatus: Die Regelungen zur ärztlichen Impfberatung aus dem Präventionsgesetz, das Mitte 2015 in Kraft getreten ist, werden nachgeschärft: Künftig sind Kitas verpflichtet, das Gesundheitsamt über säumige Eltern zu informieren.

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