Versorgungsgesetz

KBV warnt vor massivem Praxisabbau

25.000 Praxen weniger - das könnte eine Folge des neuen Versorgungsstärkungsgesetzes sein. Das zumindest befürchtet die KBV.

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KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisiert den Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes: "Für den medizinischen Nachwuchs werden zusätzliche Hürden errichtet."

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisiert den Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes: "Für den medizinischen Nachwuchs werden zusätzliche Hürden errichtet."

© David Vogt

BERLIN. Überwiegend mit Skepsis sind wichtige Inhalte des geplanten Versorgungsstärkungsgesetzes, das seit Montag als Referentenentwurf vorliegt, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bewertet worden.

Stein des Anstoßes sind vor allem striktere Regelungen zm Aufkauf von Praxissitzen in überversorgten Gebieten.

"Damit wird die Niederlassung für Haus- und Fachärzte noch unsicherer", kritisiert KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen.

"Was noch schlimmer ist: Für den medizinischen Nachwuchs wird kein Anreiz geschaffen, in die eigene Praxis zu gehen. Im Gegenteil: Es werden zusätzliche Hürden errichtet."

Als Folge sei mit dem Wegfall von über 25.000 Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten zu rechnen.

Es sei widersprüchlich, zu lange Wartezeiten zu beklagen, auf der anderen Seite aber ein Praxis-Abbauprogramm zu betreiben.

Hintergrund der Kritik ist eine Änderung von Paragraf 103 SGB V. Schon bislang hatte der Zulassungsausschuss die Möglichkeit, in einem überversorgten Gebiet zu entscheiden, Nachbesetzungsanträge frei werdender Praxissitze abzulehnen.

Praxisübergabe muss länger im Voraus geplant werden

Von dieser Option hätten die Zulassungsausschüsse bislang kaum Gebrauch gemacht, heißt es in der Begründung dafür, dass aus der Kann- nun eine Soll-Bestimmung gemacht wird.

Eine Übernahme durch Familienangehörige und Lebenspartner bleibt aber weiterhin möglich. Ansonsten müssen Vertragsärzte eine Praxisübergabe längerfristig und sorgfältig planen.

Möglich soll dies beispielsweise durch eine mindestens dreijährige Anstellung eines Job-Sharing-Partners sein, der dann die Praxis übernehmen könnte.

Positiv beurteilt die KBV hingegen teilweise Entschärfungen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei veranlassten Leistungen. "Dieser Schritt ist richtig. Die Sorge vor Regressen stellt für Medizinstudenten eine große Hürde auf dem Weg zu einer möglichen Niederlassung dar", so KBV-Vize Regina Feldmann.

Einen weiteren Lichtblick sieht die KBV in der Beteiligung von KVen an Integrationsverträgen nach Paragraf 140 a SGB V. Auch der einzurichtende Innovationsfonds wird begrüßt.

"Damit besteht die Chance, mögliche Verbesserungen in der ambulanten Versorgung zu erproben und diese schnell den Versicherten zur Verfügung zu stellen", so Gassen und Feldmann. (HL)

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