Kanzlerin und Arbeitgeber warnen Kassen vor Absprache

BERLIN (fst/dpa). Die gleichzeitige Ankündigung von acht Krankenkassen, sie wollten Zusatzbeiträge erheben, ist bei Politikern und Arbeitgebern auf Befremden gestoßen.

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Das Wettbewerbsrecht - vor allem das Kartellverbot - gilt für gesetzliche Krankenkassen nur eingeschränkt. © imago

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Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hatte Anfang der Woche bekanntgegeben, schon zum 1. Februar einen Zusatzbeitrag erheben zu wollen. Das bezeichnet Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) als rechtswidrig. "Eine Krankenkasse muss ihre Mitglieder spätestens einen Monat, bevor der erste Beitrag fällig wird, auf die Erhöhung hinweisen", sagte Aigner der "Rheinischen Post". Die DAK wies die Kritik mit dem Hinweis zurück, der Zusatzbeitrag werde erst zum 15. März fällig, die Versicherten würden bis Mitte Februar informiert.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich über das Vorgehen der Kassen verärgert gezeigt. Man werde sich "genau anschauen, was die Kassen da machen", zitiert das "Handelsblatt" Teilnehmer einer Fraktionssitzung der Union. Merkel habe angemerkt, in anderen Branchen würde dieses Vorgehen "ein Fall für das Kartellamt sein". Allerdings genießen gesetzliche Kassen nach Paragraf 69 SGB V eine Sonderstellung und sind nicht vom Kartellverbot im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfasst.

Für die Arbeitgeberverbände zeigte sich BDA-Präsident Dieter Hundt ungehalten über das Vorgehen der acht Kassen. Absprachen über den Zusatzbeitrag dürfe es nicht geben. "Die Aufsichtsbehörden müssen kartellartige Verhaltensweisen von Anfang an unterbinden", forderte Hundt. Der BDA-Präsident kritisierte auch Aussagen, andere Kassen würden ebenfalls bald eine Extra-Prämie verlangen. Damit sollten Versicherte nur davon abgehalten werden, "ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben und die Krankenkasse zu wechseln", monierte Hundt.

Medienberichten zufolge prüft das Bundeskartellamt nach Beschwerden von Versicherten inzwischen die gemeinsame Ankündigung der Kassen, Zusatzbeiträge einzuführen. Der frühere Kartellamts-Chef Bernhard Heitzer hatte wiederholt die Sonderstellung der Krankenkassen im Wettbewerbsrecht kritisiert. Sein Amt habe sich bei der Gesundheitsreform 2007 dafür eingesetzt, den einschlägigen Paragrafen 69 SGB V "wegen der wettbewerbsschädlichen Wirkungen komplett zu streichen - leider erfolglos", hatte Heitzer im Juni 2009 erklärt.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Scheinheilige Kritik an Kassen Lesen Sie dazu auch: Der ganz normale Zusatzbeitrag kommt Zusatzbeiträge heizen Kostendebatte an

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