Renten und Beiträge

Kassen sollen zur Entlastung beitragen

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BERLIN. Gesundheitsminister Jens Spahn nutzt eine geplante Entlastung der Betriebsrentner, um das erste in seiner Amtszeit verabschiedete Gesetz nachzuschärfen.

Seit Januar ist das Versichertenentlastungsgesetz (VEG) in Kraft. Es sieht vor, dass Kassen ihre über eine Monatsausgabe hinausreichenden Reserven zügig abbauen sollen.

Obwohl zum Jahreswechsel der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte gesunken ist, hat nur rund ein Drittel der Kassen den Zusatzbeitrag ermäßigt. Eine solche Konstellation soll künftig als außerordentlicher Kündigungsgrund gelten. Die Kassen sollen ihre Mitglieder darauf hinweisen müssen.

Zudem soll der Schätzerkreis die gesetzliche Aufgabe erhalten, jährlich zu ermitteln, wie viel Rücklagen die Kassen abbauen können.

Aus den Reserven der Kassen will Spahn so ausweislich eines Arbeitspapiers zusätzliche Mittel zur Entlastung der Betriebsrenten von Krankenkassenbeiträgen um etwa drei Milliarden Euro holen.

Eine solkche Entlastung hat der CDU-Parteitag im vergangenen Dezember beschlossen. 2,5 Milliarden Euro davon sollen über den Bundeszuschuss an die Kassen, derzeit 14,5 Milliarden Euro, wieder hereingeholt werden, den Rest sollen die Kassen tragen.

Um die Beitragszahler weiter zu entlasten, soll zudem die Schwankungsreserve im Gesundheitsfonds um eine Milliarde Euro abgesenkt werden. (af)

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