Krankengeld

Kein Königsweg erkennbar

Auch Wissenschaftler können den Streit um die zielgenaue Verteilung im Finanzausgleich nicht entschärfen.

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BONN. Wie Ausgaben für das Krankengeld im Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen (RSA) berücksichtigt werden, bleibt umstritten. Ein Gutachten, das vom Bundesversicherungsamt (BVA) bei einer Forschergruppe um den Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem (Universität Duisburg-Essen) beauftragt wurde, kann keinen Königsweg aufzeigen.

Elf Milliarden Euro gaben die Kassen im Jahr 2014 für Krankengeld aus, rund fünf Prozent ihrer Gesamtausgaben. Dabei erhalten einzelne Kassen Zuweisungen, die erheblich über ihren tatsächlichen Ausgaben liegen, andere Kassen klagen über Unterdeckungen. Die Spannweite reicht nach Angaben der Gutachter von 70 bis 182 Prozent. Allerdings konzentriert sich das Problem großer Abweichungen auf kleine Kassen: Die zehn Prozent der Kassen mit den höchsten Über- oder Unterdeckungen verantworten nur drei Prozent der Krankengeldausgaben für GKV-Versicherte.

Krankengeldzahlungen haben insoweit eine Sonderstellung, als dass es sich um eine einkommensabhängige Lohnersatzleistung handelt. Es gibt dabei eine Preis- (Zahlbetrag je Krankengeldtag) und eine Mengenkomponente (Zahl der Krankengeldtage je Anspruchsberechtigtem).

Die GKV-Finanzreform von 2014 hatte angesichts des Dauerstreits zwischen den Kassen eine Kompromissformel etabliert: 50 Prozent der Zuweisungen für Krankengeld erfolgen nach den tatsächlichen Leistungsausgaben der Kassen. Damit vermindern sich Über- und Unterdeckungen, allerdings werden auch die Anreize für Kassen verringert, in ein effizientes Krankengeldmanagement zu investieren. Die Morbidität der Versicherten wird bisher nur indirekt über Alter, Geschlecht und den Erwerbsminderungsstatus der Versicherten berücksichtigt.

Die Forscher konnten für ihr Gutachten auf Daten von fast 21 Millionen GKV-Mitgliedern zurückgreifen. Die deutlichsten Verbesserungen bei der Zielgenauigkeit der Zuweisungen ergaben sich, wenn bei der Mengenkomponente mehr Informationen über die Morbidität der Versicherten berücksichtigt werden. Allerdings sollte das Modell in einer Vollerhebung des RSA überprüft werden. Die Rückkehr zu einem Risikopool, wie er bis 2009 bestand, sei hingegen mit Folgeproblemen belastet, warnen die Gutachter.Zudem haben sich die Auswirkungen eines diese Hochkostenfälle abbildenden Modells nicht mit dem vorliegenden Datenpool ausreichend berechnen lassen, hieß es. Auch hierfür sei eine Vollerhebung, die Daten aller Kassen berücksichtigt, nötig.Hinzu komme, dass ein Risikopool keine Antworten auf Überdeckungen bei den Zuweisungen liefere, da er asymmetrisch nur bei GKV-Mitgliedern mit sehr hohen Ausgaben ansetzt. Das bis 2009 existierende Modell eines Risikopools war vom Gesetzgeber mit dem Start des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs abgeschafft worden.Ende Juni hatte ein Konsortium aus Wissenschaftlern des Berliner IGES-Instituts, des WIG-Instituts in Leipzig sowie der Gesundheitsökonomen Professor Eberhard Wille und Professor Wolfgang Greiner eine eigene Expertise zur Reform der Krankengeld-Zuweisungen vorgestellt. Die Gutachter votierten klar dafür, die Zuweisungen für Krankengeld auch auf der Basis der Arbeitsunfähigkeit auslösenden Krankheiten, dem Einkommen und ihrer Branchenzugehörigkeit zu berechnen.Die Forschergruppe um Wasem hingegen warnte vor dem Rückgriff auf den Tätigkeitsschlüssel der Versicherten. Zwar lasse sich daraus ein Modell mit "passablen statistischen Gütekriterien" entwickeln, hieß es. Bei der Validität der Daten sei aber ein Fragezeichen zu setzen. Arbeitgeber würden schon bei der erstmaligen Lieferung des Tätigkeitsschlüssels keine ausreichend differenzierten Informationen liefern. Tätigkeitswechsel eines Arbeitnehmers im Betrieb würden dann häufig gar nicht mehr gemeldet.Eine vorzeitige Regelung des Streits um Krankengeld-Zuweisungen durch die Politik war Anfang Juli nach heftigem koalitionsinternem Streit gestoppt worden. Angehängt an das Transplantations-Registergesetz wollten SPD und Union den seit 2014 geltenden Zuweisungsmodus rückwirkend auch für 2013 gelten lassen. (fst)

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