DEGAM

Keine Alleingänge von Kammern bei MWBO!

Die DEGAM fordert, die Musterweiterbildungsordnung bundesweit einheitlich umzusetzen.

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:

BERLIN. Um eine kontinuierliche Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auch über Landesgrenzen hinweg sicherzustellen, fordert die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) dringend eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO). Erforderlich seien vor allem die unveränderte Übernahme der Formulierung und die Weiterbildungszeiten im Abschnitt B, so die Gesellschaft.

Der Abschnitt von 24 Monaten in der „Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung“ bedeute den größten Anteil der fünfjährigen Weiterbildungszeit und müsse zur Wahrung der Identität des Faches auch beansprucht werden.

Hintergrund der DEGAM-Forderung ist das Ausscheren der Landesärztekammer Bremen, die von den Vorgaben der auf dem Deutschen Ärztetag 2018 beschlossenen Weiterbildungsordnung abgewichen ist. Während in der MWBO 24 Monate „in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung“ abgeleistet werden müssen, können in Bremen künftig dafür auch Zeiten „bei einem hausärztlich tätigen Internisten, der für die ambulante hausärztliche Versorgung im Gebiet Allgemeinmedizin befugt ist“ angerechnet werden. (wir berichteten). (ato)

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