Debatte

Kinder- und Jugendärzte: Telefonische Krankschreibung weiter sehr sinnvoll

Tele-AU, die nächste: Kinder- und Jugendärzte pflichten ihren Kollegen in den Hausarztpraxen bei. Telefonische Krankschreibungen seien eine Entlastung für alle, betonen sie.

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Beim Arzt krankschreiben lassen per Telefon!? Die Debatte geht weiter.

Beim Arzt krankschreiben lassen per Telefon!? Die Debatte geht weiter.

© Thomas Siepmann

Berlin. Für Kinder- und Jugendärzte sind telefonische Krankschreibungen eine große Entlastung. „Man entlastet damit die Familien und bei den immer knapper werdenden Ressourcen an Fachkräften auch die Praxen, sagte der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, Jakob Maske, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Als Beispiel nannte er eine leichte Durchfallerkrankung oder einen grippalen Infekt. Bei schweren Erkrankungen kämen die Eltern mit ihren Kindern sowieso weiter in die Praxis. Er sehe auch nicht, dass Missbrauch deutlich zugenommen habe, so Maske weiter.

Nur bei leichten Erkrankungen

Angesichts eines hohen Krankenstandes hatten Arbeitgeber zuletzt ihre Forderung nach einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung bekräftigt. Ungerechtfertigte Praktiken von digitalen Geschäftemachern müssten unterbunden werden.

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Die Hausärzte hielten dagegen, dass eine solche Abschaffung „schlichtweg absurd“ sei. Die Einführung der telefonischen Krankschreibung sei aus medizinischer Sicht sinnvoll und bisher „eine der ganz wenigen erfolgreichen politischen Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Gesundheitswesens“ gewesen, sagte die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth.

Die AOK und die Techniker Krankenkasse hatten ebenfalls erklärt, dass die telefonische Krankschreibung verantwortungsvoll genutzt werde und die Praxen entlaste. Die telefonischen Krankschreibungen seien nicht Grund für den hohen Krankenstand.

Teil-AU: DGB weist BÄK-Vorstoß zurück

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhard, hatte zusätzlich den Vorschlag in die Debatte eingebracht, Krankschreibungen auch stundenweise zu ermöglichen. Gewerkschaften wiederum hatten diesen Vorschlag als „absurd“ zurückgewiesen.

Wer krank und arbeitsunfähig sei, solle sich vollständig auskurieren, so DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Ansonsten steigt das Risiko, länger und ernsthafter zu erkranken.“ Schon heute gingen ohnehin viel zu viele Beschäftigte krank zur Arbeit oder arbeiten krank im Homeoffice. (KNA/hom)

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Kommentare
Dr. Uwe Wolfgang Popert 01.11.202411:06 Uhr

Telefonische Krankschreibungen nur durch tatsächlich behandelnde Ärzte!
AU mit Stundenreduktion ist längst möglich!
Die deutsche arbeitgeberfreundliche Praxis, dass bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AU gefordert werden kann, ist nur noch durch die optionale telefonische Krankschreibung zu bewältigen. Aber: die Möglichkeit, das durch weit entfernte unbekannte Tele-Docs erledigen zu lassen, ruiniert die Basisversorgung. Weil die immer neuen Teleärzte aus dem Topf aller Ärzte sich reichlich bedienen - sie erhalten Quartalspauschalen, die eigentlich für eine ggf. mehrfache vor-Ort-Betreuung gedacht sind. Und das für schlechte Qualität, denn die Teledocs kennen die Vorgeschichte der Patienten gar nicht und können und werden sie auch nicht weiter behandeln. Also: telefonische Krankschreibung ja- aber bitte nur durch behandelnde Ärzte!

Ob wir derzeit tatsächlich mehr Kranke haben, ist zweifelhaft. Die Daten der letzten Jahre sind nicht vergleichbar, denn seit 1.1.24 werden ALLE AUs an die Kasse gemeldet. Vorher nur die längeren Krankmeldungen, denn die unter 3 Wochen können den Kassen ja völlig egal sein. Dass die Zahl der Arbeitsunfähigkeiten (AUs) über denen des europäischen Auslandes liegt, ist kein Wunder. In den meisten Ländern ist eine AU erst ab einer Woche Krankheitsdauer notwendig!

Und zum Thema Teilkrankmeldung: die ist schon lange möglich: eine Mindest- Krankschreibungsdauer vor einer "Wiedereingliederung" (mit meist Stundenbegrenzungen) ist ja gar nicht definiert. Man kann also nach 1 Tag AU bereits eine Wiedereingliederung mit Stundenreduktion beginnen. Wenn Patient und Arbeitgeber zustimmen.

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