Bundestag
Koalition stimmt für Apothekengesetz – gegen massiven Widerstand von Kassen und Ärzteverbänden
Auf die Apotheken wurde von Union und SPD im Bundestag ein „Halleluja“ angestimmt. Die Opposition sieht das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz kritisch und sieht sich darin einig mit Kassen- und Ärztevertretern.
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Der Bundestag hat am Freitag der Gesetzesvorlage von Union und SPD zugestimmt, durch die Apotheken „weiterentwickelt“ werden sollen.
© Uli Deck/dpa
Berlin. Der Bundestag hat am Freitag das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet. Grüne und AfD stimmten gegen die Vorlage, die Linken-Fraktion enthielt sich.
Apotheken seien der „niederschwelligste Zugang der Menschen zum Gesundheitssystem. Dafür gilt ihnen unser Dank“, sagte Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, zum Auftakt der Debatte. Die Koalition wolle die Kompetenzen der Apotheken stärker in Prävention, Medikationssicherheit und in die Versorgung chronisch Kranker einbinden, erklärte Borchardt.
Für die Opposition beklagte die grüne Abgeordnete Dr. Paula Piechotta ein „unehrliches“ Gesetz. „Handstreichartig“ sei es durch Änderungsanträge zu Mehrbelastungen für Versicherte und Arbeitgeber gekommen, wohingegen Apotheken und Pharmaindustrie entlastet würden.
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Mit einem „Halleluja“ quittierte dagegen Dr. Tanja Machalet (SPD) die finale Beratung des Gesetzes. „Wir entlasten das System und machen den Zugang zu Leistungen einfacher.“ Gar nicht begeistert zeigte sich Ates Gürpinar für die Linken-Fraktion. Die Stärkung der Apotheken vor Ort durch die Einhegung des Versandhandels bleibe in dem Gesetz „Fehlanzeige“: „Sie wissen nicht, was Sie tun.“
Die Reaktionen auf den Beschluss des Bundestags fallen sowohl bei Krankenkassen wie bei Ärzteverbänden skeptisch bis ablehnend aus. Der GKV-Spitzenverband stößt sich an der geplanten pauschalen Erhöhung des Apothekenfixums in zwei Stufen von aktuell 8,35 auf zunächst 9,00 Euro (zum 1. Juli), dann 9,50 Euro (ab 2027); die Umsetzung soll in zwei Verordnungen erfolgen.
Das werde die gesetzliche Krankenversicherung pro Jahr rund 875 Millionen Euro kosten, heißt es. Der Ersatzkassenverband vdek moniert, es handele sich um eine „Förderung mit der Gießkanne“, von der vor allem umsatzstarke Apotheken mit vielen Packungsabgaben und der Versandhandel profitieren würden. Der GKV-Spitzenverband warnt vor „horrenden Ausgabenaufwüchsen“, die im Widerspruch zum aktuellen Spargesetz für die GKV stünden.
„Rolle rückwärts durch die Politik“
Vergrätzt zeigen sich die Kassen zudem darüber, dass die Koalitionsfraktionen auf den letzten Metern die Modalitäten für Rabattausschreibungen bei Biosimilars geändert haben. Vorerst bis Juli 2028 sind exklusive Rabattverträge verboten, Verträge mit mehreren Partnern („Open House“) bleiben erlaubt. „Diese Rolle rückwärts durch die Politik verhindert Wettbewerb und damit Einsparmöglichkeiten“, giftet der Spitzenverband.
Durch dieses „Geschenk für die Pharmaindustrie“ entgingen den Kassen „mögliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro“, heißt es. Es handele sich um eine „vertane Chance, endlich den Ausgabenanstieg für Arzneimittel wirksam zu bremsen“.
Der ebenfalls kurzfristig lancierte Änderungsantrag, der in Apotheken venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken ermöglichen soll, sorgt beim Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) für schlechte Stimmung.
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Verbandschef Dr. Dirk Heinrich widerspricht dem Eindruck, es handele sich bei Blutabnahmen nur um einen „technischen Handgriff“: „Wer Blut entnimmt, muss auch wissen, warum, wofür, unter welchen Bedingungen und mit welcher medizinischen Konsequenz. Es reicht nicht, einen einzelnen Prozessschritt detailliert zu regeln und die entscheidenden Fragen der Verantwortung und Befundinterpretation offen zu lassen.“
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI), der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) sehen in dem Gesetz einen „Einstieg in Schmalspurmedizin in Apotheken“.
Aufgaben nicht „wahllos verteilen“
Primärversorgung gehöre in Haus- und Kinderarztpraxen. „Wer wirklich eine niedrigschwellige Versorgung stärken will, stärkt unsere Praxen und verteilt nicht wahllos unsere Aufgaben“, so die Position der HÄV-Bundesvorsitzenden Dr. Markus Blumenthal-Beier und Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth.
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Positiv wird das Gesetz von der eigenen Standesvertretung der Apotheker eingeschätzt: „Die Rolle der Apotheken bei der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt. Das ist richtig und wichtig für die Menschen in Deutschland“, sagt Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz ist im Bundesrat zustimmungsfrei. Am 10. Juli wird die Länderkammer abschließend das Gesetz beraten. Sein Inkrafttreten ist am Tag nach der Verkündung vorgesehen. (fst)












