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Bundesrat stimmt zu

Nach einer Corona-Infektion zurück in Kita und Schule ohne Test oder Attest

Nach einer Corona-Infektion zurück in Kita und Schule nur bei Negativtest oder ärztlichem Attest? Das ist vom Tisch – auch auf Druck des Bundesrats.

Veröffentlicht:

Berlin. Kinder und Jugendliche, aber auch Lehr-, Erziehungs- und Pflegepersonal in Schulen, Kitas oder Kinderheimen können nach einer überstandenen Corona-Infektion ihre Arbeit wieder ohne negatives Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung aufnehmen.

Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Änderung am neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der vergangenen Sitzung der Länderkammer Mitte September per Protokollerklärung angekündigt hatte.

An der bisherigen Regelung hatte es zuvor deutliche Kritik gegeben – sowohl der Länder als auch seitens der Kinder- und Jugendärzte. Das neue IfSG ist seit 1. Oktober in Kraft.

Der neue Passus war anschließend kurzfristig an einen ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EU-Sanktionsrecht angefügt worden. (hom)

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