EU-Pläne

Liberale Embryonenforschung auf die leise Tour

Abgeordnete warnen: Steuern aus Deutschland könnten genutzt werden, auf dem Umweg über Europa den hierzulande verbotenen "Verbrauch" menschlicher Embryonen zu finanzieren. Jetzt soll Forschungsministerin Schavan einschreiten.

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Petrischalen im Labor. Gegen EU-Pläne, Embryonenforschung zu erleichtern, regt sich Widerstand.

Petrischalen im Labor. Gegen EU-Pläne, Embryonenforschung zu erleichtern, regt sich Widerstand.

© Chee-Onn Leong / shutterstock

BERLIN (af). Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist Gegenstand des geplanten, 80 Milliarden Euro schweren Forschungsrahmenprogramms "Horizont 2020" der Europäischen Kommission.

Die Abgeordneten Günter Krings (CDU), Rene Röspel (SPD), Ilja Seifert (Linke) und Birgitt Bender (Grüne) haben Forschungsministerin Annette Schavan aufgefordert, auf die Kommission einzuwirken, die Stammzellforschung für nicht förderungsfähig zu erklären.

Krings sagte, von Europa müsse eine weltweite Diskussion ausgehen, inwieweit Menschen "verzweckt" werden dürften. Bender warnte vor den Gefahren für Frauen in ärmeren Ländern, die bereits heute schon Geld für die gesundheitlich riskanten Eizellspenden angeboten bekämen und annähmen.

Das Stammzellgesetz in Deutschland erlaubt die Forschung mit embryonalen Stammzellen nur als streng geregelte Ausnahme. Wenn überhaupt dürfen nur vor dem Mai 2007 gewonnene Zellen dafür verwendet werden.

Verstoß gegen europäisches Recht?

Die Europäische Union kennt keine solche Stichtagsregelung. Sie finanziere embryonale Stammzellforschung bislang ohne Restriktionen, sagte der Abgeordnete der Europäischen Volkspartei, der Arzt Dr. Peter Liese, im Gespräch mit Journalisten in Berlin.

Wissenschaftler außerhalb Deutschlands könnten also mit EU-Geld gefördert an Stammzellen forschen, ohne nachfragen zu müssen, wie diese entstanden seien.

Widerstand gegen die nach eigener Einschätzung "marktnahen" Absichten der Kommission regt sich auch im Europäischen Parlament. Der Rechtsausschuss hat sich gegen die Aufnahme der Stammzellforschung in das Förderprogramm ausgesprochen.

Am 10. Oktober steht das Thema auf der Tagesordnung des einflussreichen Ausschusses "Industrie, Forschung, Energie".

Der Bonner Rechtswissenschaftler Professor Klaus Gärditz hält das ganze Forschungsprogramm für unvereinbar mit dem europäischen Recht, wenn es die Formulierungen zur Stammzellforschung nicht präzise ausschließe.

Gärditz stützt sich auf die Begründung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes von vor einem Jahr. Die Straßburger Richter hatten festgestellt, dass Embryonenforschung nicht patentierbar sei.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Die EU nimmt sich zu viel heraus

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