Lucentis®-Streit: IKK unterliegt vor Sozialgericht

HALLE (HL). Das Sozialgericht Halle hat die IKK gesund plus vorläufig verpflichtet, für eine an feuchter AMD leidende Patientin die vollen Kosten für Lucentis® und das Arzthonorar in Höhe von 200 Euro je Injektion zu übernehmen.

Veröffentlicht:

Die IKK hatte der Patientin zuvor eine Behandlung an der Uniklinik Halle oder am Städtischen Klinikum Dessau angeboten. Mit diesen Institutionen hat die IKK Sonderverträge, bei denen ein Arzthonorar von 200 Euro je Injektion und - zur Kostenersparnis - die Auseinzelung von Lucentis® aus dem Originalgebinde auf mehrere Spritzen vereinbart ist. Die Kasse meinte, dass das Sachleistungsprinzip nach dem SGB V die Patientin verpflichte, eine dieser beiden Kliniken und nicht den seit langem behandelnden Augenarzt in Anspruch zu nehmen.

In beiden Punkten widersprach das Sozialgericht der Kasse: Solange für die intravitreale Injektion keine Ziffer im EBM vereinbart sei, bleibe keine andere Wahl als die Kostenerstattung; diesen Anspruch begrenzte das Gericht lediglich auf 200 Euro. Die Auseinzelung von Lucentis® wertete das Gericht als Off Label Use. Mehrfach habe das Paul-Ehrlich-Institut davor gewarnt.

Az.: S 25 KR 277/09 ER

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitsmarkt

Drogeriemarkt-Kette dm startet Online-Apotheke

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!