Lucentis®-Streit: IKK unterliegt vor Sozialgericht

HALLE (HL). Das Sozialgericht Halle hat die IKK gesund plus vorläufig verpflichtet, für eine an feuchter AMD leidende Patientin die vollen Kosten für Lucentis® und das Arzthonorar in Höhe von 200 Euro je Injektion zu übernehmen.

Veröffentlicht:

Die IKK hatte der Patientin zuvor eine Behandlung an der Uniklinik Halle oder am Städtischen Klinikum Dessau angeboten. Mit diesen Institutionen hat die IKK Sonderverträge, bei denen ein Arzthonorar von 200 Euro je Injektion und - zur Kostenersparnis - die Auseinzelung von Lucentis® aus dem Originalgebinde auf mehrere Spritzen vereinbart ist. Die Kasse meinte, dass das Sachleistungsprinzip nach dem SGB V die Patientin verpflichte, eine dieser beiden Kliniken und nicht den seit langem behandelnden Augenarzt in Anspruch zu nehmen.

In beiden Punkten widersprach das Sozialgericht der Kasse: Solange für die intravitreale Injektion keine Ziffer im EBM vereinbart sei, bleibe keine andere Wahl als die Kostenerstattung; diesen Anspruch begrenzte das Gericht lediglich auf 200 Euro. Die Auseinzelung von Lucentis® wertete das Gericht als Off Label Use. Mehrfach habe das Paul-Ehrlich-Institut davor gewarnt.

Az.: S 25 KR 277/09 ER

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Etliche Ergänzungen

WHO hat Liste unentbehrlicher Arzneimittel aktualisiert

Nutzenbewertung

G-BA erkennt bei neuen Arzneimitteln kaum Zusatznutzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Abschreibungspraxis

Wie Praxen den Staats-Turbo für E-Autos nutzen

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung