Versorgungsvereinbarung in Westfalen-Lippe

MFA versorgt mit bei Crohn und Colitis

Ein Vertrag der KVWL mit Kassen erprobt die intensivierte Versorgung von CED-Patienten. Fachärzte können Leistungen an besonders qualifizierte Fachangestellte delegieren.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

KÖLN. Die KV Westfalen-Lippe (KVWL) hat eine weitere Vereinbarung zur besseren Versorgung von Patienten mit einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (CED) geschlossen. Ein Kernpunkt ist die Förderung der Delegation ärztlicher Leistungen an besonders qualifizierte Medizinische Fachangestellte (MFA).

Der Strukturvertrag mit der Dienstleistungsgesellschaft GWQ der Betriebs- und Innungskrankenkassen soll dazu beitragen, dass mehr Betroffene eine zielgerechte Therapie erhalten. "Die Patienten profitieren von einer intensiveren Behandlung in besonders spezialisierten Arztpraxen", sagt der KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann.

Der Vertrag ist im Benehmen mit dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) entwickelt worden. Die Betreuung der CED-Patienten sei für den behandelnden Arzt besonders herausfordernd und zeitaufwändig, sagt Dr. Ulrich Tappe von der Regionalgruppe Westfalen-Lippe des bng. "Das Spektrum der Therapiemöglichkeiten vergrößert sich zudem rasant", erläutert er. Vor allem die Arzneimitteltherapie werde immer komplexer und erfordere eine engmaschige Kontrolle.

Teilnehmen an dem Strukturvertrag können nur Gastroenterologen und Internisten mit der Genehmigung zur Durchführung von Koloskopien, die das Zertifikat "CED-Schwerpunktpraxis im bng" haben oder die Betreuung von mindestens 50 CED-Patienten pro Jahr und Praxis nachweisen können. Die Ärzte müssen sich regelmäßig fortbilden.

2015 hatte die KVWL einen ähnlichen Vertrag mit der Barmer abgeschlossen. Bei beiden stehen die intensive Betreuung der Patienten mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa sowie die Verordnung von Biosimilars oder preisgünstigen Biologika im Mittelpunkt. Neu an der Vereinbarung mit der GWQ ist die gezielte Förderung der Delegation von Leistungen.

Für die Versorgung der Patienten erhalten die Ärzte im GWQ-Vertrag pro Quartal und Patient eine extrabudgetäre Strukturzulage von zehn Euro. Hinzu kommen zehn Euro Strukturzulage für die Umstellung auf Biosimilars. Erreichen sie bei der Medikation die vorgesehenen Biosimilar-Quoten, verdoppeln sich die Zulagen.

Die Vertragspartner setzen darauf, dass die Praxen verstärkt MFA bei der Versorgung einsetzen. Für Mitarbeiterinnen mit der Zusatzqualifikation "CED-Fachassistenz" zahlen Kassen 7,50 Euro zusätzlich pro Patient und Quartal. Für den Einsatz von MFA mit der umfassenderen Qualifikation "CED-Versorgungsassistenz" gibt es 15 Euro. Zudem sieht der Vertrag eine Extra-Vergütung für eine spezielle Darmsonografie vor.

GWQ-Vorstand Dr. Johannes Thormählen lädt auch Kassen zur Teilnahme ein, die nicht zum Kreis der Gesellschafter gehören. Nach der Erprobung in Westfalen-Lippe soll die Vereinbarung auf weitere KV-Regionen ausgeweitet werden.

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