Thüringen

Neue Hygienevorschriften

WEIMAR (rbü). In Thüringen gelten nun strengere Hygienevorschriften für Praxen und Krankenhäuser.

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Mit einiger Verspätung ist damit das Landesgesundheitsministerium der Pflicht nachgekommen, eigene Verordnungen auf Basis des vor einem Jahr in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes zu erlassen.

Praxen, in denen ambulant operiert wird, sowie Dialyseeinrichtungen müssen einen hygienebeauftragten Arzt bestellen und einmal im Halbjahr die Begehung durch einen Krankenhaushygieniker vornehmen.

Für Praxen, in denen kleinere Eingriffe erfolgen, gelten die Vorschriften nur eingeschränkt. Krankenhäuser haben bis 2016 Zeit, die geforderten Hygieneexperten einzustellen.

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