Gastkommentar zur Impfstrategie der Bundesländer

Nicht die Stunde der Haarspalterei

Die Einladungen zu den COVID-19-Impfungen haben in vielen Bundesländern für erheblichen Missmut gesorgt. Bremen geht bei den Risikogruppen einen Sonderweg und bindet die Krankenkassen ein.

Von Jörn Hons Veröffentlicht:
Jörn Hons, Pressesprecher der AOK Bremen/ Bremerhaven

Jörn Hons

© AOK Bremen/ Bremerhaven

Spätestens im November 2020 hätte es klar sein müssen: Die seither mögliche Impfung gegen das Corona-Virus – gestaffelt nach jenen Gruppen, die besonders vom COVID-19-Virus gefährdet sind – kann nur mit den Daten der Krankenkassen vernünftig und schnell organisiert werden. Hier können die Versicherten nicht nur nach Alter und Geschlecht, sondern auch nach dem Schweregrad der Vorerkrankungen unterschieden werden. Hier stehen dafür neben Diagnosen auch Arzneimitteldaten und Krankenhausdaten zur Verfügung. Und: die Daten sind auf dem aktuellen Stand. Hier muss nicht anhand des Vornamens geraten werden (wie andernorts geschehen), ob jemand über 80 Jahre alt ist.

Natürlich, da gibt es die Datenschutz-Frage: Dürfen gesetzliche Kassen ihre Versicherten zu einer Impfung einladen, die genau genommen Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsschutzes ist? Gegenfrage: Ist das gerade die Stunde der Haarspalter – oder kommt es darauf an, die Pandemie mit dem wirksamsten Mittel zu bekämpfen, das wir zur Verfügung haben? Warum die Politik die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen – außer zum Beispiel in Bremen – offenbar weitgehend außer Acht gelassen hat, bleibt ihr Geheimnis. Aber es ist auch ihre Verantwortung.

Jörn Hons ist Pressesprecher der AOK Bremen/ Bremerhaven

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