Reformpläne geraten ins Stocken

Organspende: Großer Bedarf an Aufklärung, aber kaum Geld

Der Bundestag will die Entscheidungsbereitschaft der Bürger zur Organspende stärken. Doch bei der adäquaten Aufklärung könnte es hapern: der zuständigen Bundeszentrale mangelt es an Mitteln.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Organspendeausweis: Mehr Bürger sollen sich Gedanken machen über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende.

Mehr Bürger sollen sich Gedanken machen über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende. Doch der Weg zu einer sachgerechten Aufklärung ist weit.

© Andreas Franke / picture allian

Berlin. Bei der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft in der Organspende könnte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu einem Engpassfaktor werden. Das Gesetz hatte der Bundestag im Januar 2020 nach langer und kontroverser Debatte beschlossen.

Die Behörde soll neues Info- und Aufklärungsmaterial produzieren – etwa darüber, dass künftig in den Ausweisstellen und Ausländerbehörden der Kommunen über die Organ- und Gewebespende informiert werden soll. Problem dabei: Der Bundestag hat der BZgA im Bundeshaushalt für das laufende Jahr nicht die erforderlichen zusätzlichen Mittel bewilligt. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage von Grünen-Fraktionschefin Annalena Baerbock hervor.

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Hausaufgaben für verschiedene Bundesbehörden

Mit dem Organspendegesetz, das zum 1. März 2022 in Kraft treten soll, ist ein Rattenschwanz von Hausaufgaben verbunden, die verschiedene Bundesoberbehörden zuvor abarbeiten müssen. So steht beispielsweise im Pflichtenheft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ein Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende zu errichten.

Die Abstimmungsprozesse für die Software-Entwicklung sind offenbar komplex, weil neben gematik, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft auch Softwarehersteller für die Anwendungen in den Ausweisstellen einbezogen werden müssen. Dennoch geht das BMG derzeit davon aus, dass der Start des Registers zum 1. März 2022 erfolgen kann.

Ungewiss ist dagegen offenbar, inwieweit die BZgA ihren im Gesetz vorgegebenen Aufgaben nachkommen kann. Die Behörde sei um Stellungnahme gebeten worden, wie sie angesichts von zur Verfügung stehenden Mitteln von nur 5,7 Millionen Euro die Umsetzung gewährleisten kann, erklärt die Regierung.

Manual für das Patientengespräch geplant

Denn zur Aufgabe der BZgA gehört auch die Unterstützung von Hausärzten bei Information und Aufklärung in Sachen Organspende. Zurzeit werde ein „Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende“ abgestimmt. Beteiligt an dem Prozess sind neben dem Hausärzteverband auch KBV und Bundesärztekammer.

Hausärzte sollen ihre Patienten alle zwei Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten und ermutigen, sich in das Online-Register eintragen zu lassen. Die Beratung soll ergebnisoffen sein – die BZgA soll die Arztpraxen mit den passenden Aufklärungsbroschüren beliefern.

Das BMG kündigt in seiner Antwort an, den Gesundheitsausschuss im Laufe des ersten Quartals über den Stand der Dinge zu informieren.

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