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PEPP muss zum TÜV

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Es kommt nicht häufig vor, dass politische Reformprojekte, sind sie einmal auf die Schiene gesetzt, bei voller Fahrt noch gebremst werden. Genau das ist nun beim Pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) geschehen.

Die Teilnahme am neuen Vergütungssystem für psychiatrische Kliniken sollte eigentlich ab 2015 zur Pflicht werden. Union und SPD haben diese Optionsphase nun bis Ende 2016 verlängert. PEPP soll "grundsätzlich geprüft" werden.

Dieser Schritt ist sinnvoll - die gewonnene Zeit sollte zum Nachdenken und Nachbessern genutzt werden. Als Beispiel, wie es nicht gehen sollte, sei an die Umsetzung der Fallpauschalen (DRG) erinnert. Die Logik des neuen Entgelt-Systems krempelte ab 2005 die Strukturen der Krankenhäuser um, die Begleitforschung trottete - mit großem Zeitverzug - hinterher. Das soll mit PEPP nicht noch einmal passieren.

Überdacht werden sollte auch die oft bemühte Phrase, PEPP sei als "lernendes System" angelegt, darum würden sich alle Startprobleme schon von selber lösen. Das ist falsch. Stimmen die Grundlagen der Vergütungsreform nicht, lernt das System das Falsche. Deshalb muss PEPP nun zum TÜV und verkehrstauglich werden.

Lesen Sie dazu auch: Entgeltsystem PEPP: Akzeptanz sieht anders aus

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