Neuer BfArM-Meldebogen

Patienten sollen Verdacht auf Nebenwirkung melden

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Patienten sollen bei Verdacht auf Nebenwirkungen Ärzte und Behörden informieren.

Patienten sollen bei Verdacht auf Nebenwirkungen Ärzte und Behörden informieren.

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BONN. Alle europäischen Arzneimittelbehörden fordern in einer gemeinsamen Kampagne Patienten auf, ihnen verstärkt Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden. Der Schwerpunkt liegt auf Meldungen von Nebenwirkungen, die nach der Einnahme von OTC-Produkten auftreten.

Pharmaunternehmen, Ärzte und Apotheker beziehungsweise deren Arzneimittelkommissionen sind über ihre jeweilige Berufsordnung zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen verpflichtet. Das Bundesamt für Arzneimittel bietet aber jetzt auch Patienten eine einfache Möglichkeit an, Verdachtsfälle zu melden. Dazu ist ein speziell für Verbraucher konzipiertes Online-Meldeformular auf der Internetseite des BfArM hinterlegt sowie ein Meldebogen, mit dem auch per Brief oder Fax Nebenwirkungen beschrieben werden können.

Diese Meldungen sind wichtig, um Arzneimittelrisiken möglichst schnell zu identifizieren, da die Behörden dazu auf belastbare Daten und Risikosignale aus der Praxis angewiesen sind.  Sie filtern aus der Fülle der berichteten Symptome diejenigen heraus, die möglicherweise ein erstes Signal für eine bisher unbekannte Nebenwirkung sind.

„Ob nach der Einnahme verschreibungspflichtiger oder rezeptfreier Arzneimittel: Es ist in beiden Fällen wichtig, dass möglichst viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet werden. Das hilft den Arzneimittelbehörden, Risikosignale so früh wie möglich zu erkennen und dann bei Bedarf wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu treffen“, so Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Das BfArM informiert im Zusammenhang mit dieser Kampagne auch auf seinem Twitter-Kanal darüber, wie wichtig das Melden von Nebenwirkungen ist. Patienten werden per Animation und über Tweets dazu aufgefordert, die Packungsbeilage zu lesen und die Anweisungen zur Dosierung und Einnahmedauer von Arzneimitteln zu beachten.

Erfahrungsgemäß werden nicht alle Verdachtsfälle gemeldet. Die Gründe dafür sind vielfältig. So informieren Patientinnen und Patienten ihren Arzt nicht über jede Beobachtung, oder der Zusammenhang zwischen einer Reaktion oder einem Symptom und dem Arzneimittel wird nicht hergestellt, weil beispielsweise die Symptome einer Grunderkrankung zugeordnet werden.

 Nebenwirkungen zu Arzneimitteln, die sich bereits länger auf dem Markt befinden, werden bekanntermaßen weniger häufig gemeldet als solche von neuen Arzneimitteln. Sollte ein Verdacht noch nicht durch den Arzt oder Apotheker gemeldet worden sein, oder Betroffene sind unsicher, ob eine solche Meldung erfolgt ist, besteht für sie die Möglichkeit, diese Meldung auch selbst vorzunehmen.

 (eb)

 

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