Schlafmedizin

Pneumologen sehen Schlaflabore in Gefahr

Schlafmediziner kritisieren die ungleiche Vergütung der Leistungen in Klinik und Praxis. Im Vorfeld des DGP-Kongresses warnen sie: Patienten mit Schlafstörung müssen mit längeren Wartezeiten rechnen, weil immer mehr Schlaflabore schließen.

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BERLIN. Schlafmediziner der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) plädieren dafür, für ihre Leistungen die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufzuheben.

„Die Schlafmedizin ist eigentlich ein idealer Leistungsbereich, der intersektoral organisiert und für Kliniken und niedergelassene Ärzte nach den gleichen Bedingungen vergütet werden könnte“, sagte der Generalsekretär der Fachgesellschaft, Professor Winfried Randerath, am Mittwoch in Berlin im Vorfeld des 60. DGP-Kongresses, der vom 13. bis 16. März in München stattfindet.

Derzeit arbeitet eine Bund-Länder-Kommission entsprechend einem Auftrag des Koalitionsvertrages an Vorschlägen für intersektorale Versorgungskonzepte. Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres vorgelegt werden.

Ungleiche Vergütung

Hintergrund der Forderung von Schlafmedizinern ist die ungleiche Vergütung schlafmedizinischer Leistungen in Klinik und Praxis und die Argumentation der Krankenkassen gegenüber Krankenhäusern, die in ihren Schlaflaboren erbrachten Leistungen könnten auch ambulant durchgeführt werden.

Normalerweise erhalten Krankenhäuser nach Angaben von Randerath für zwei Nächte im Schlaflabor rund 1000 Euro aus dem DRG-System. Bei niedergelassenen Schlafärzten sind pro Nacht 200 bis 240 Euro – allerdings bei nicht ganz vergleichbarem Leistungsspektrum – abrechenbar.

Unter Verweis auf ambulante Behandlungsmöglichkeiten setzten Krankenkassen bei den Kliniken hohe Rabatte durch. Derzeit gibt es noch rund 350 Schlaflabore an deutschen Kliniken; jeden Monat, so Randerath müssten sich Krankenhäuser wegen steigender Defizite zur Schließung entscheiden.

Dies führe zu einer erheblichen Reduktion von Weiterbildungsstellen für Schlafmediziner in Krankenhäusern – mit langfristigen Konsequenzen für die personellen Ressourcen. Schon heute müssten Patienten mit Schlafstörungen mehrere Monate bis über ein Jahr auf einen Platz in einem Schlaflabor warten.

Schlafstörungen weit verbreitet

Schlafstörungen sind ein relativ weit verbreitetes Phänomen. Nach Untersuchungen der Barmer und der DAK-Gesundheit leidet etwa ein Drittel der Bevölkerung unter chronischen Problemen des Ein- und Durchschlafens, zehn Prozent leiden unter dem Krankheitsbild der Insomnie.

Diese Patienten fühlten sich, so Randerath, tagsüber meist schläfrig, weniger konzentriert und nicht mehr voll leistungsfähig.

Es bestehe die Gefahr des Sekundenschlafs. Schon bei der Verdachtsdiagnose Insomnie müsse der Arzt dem Patienten empfehlen, nicht mehr selbst Auto zu fahren, weil das Unfallrisiko siebenfach erhöht sei. Eine Missachtung der Empfehlung könne auch juristische Konsequenzen für den Betroffenen haben.

Neben den möglichen Folgeerkrankungen stellten Schlafstörungen somit auch ein gesellschaftliches Problem dar, so Randerath. (HL)

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