Gute Nachrichten des Jahres 2023

Positiver Jahresrückblick: Von wegen behäbiger G-BA – Tele-AU geht nun regelhaft

In der Pandemie hat sich die Tele-AU bewährt – seit 7. Dezember ist sie unter Auflagen regelhaft möglich. Der G-BA beweist, dass er schnell und pragmatisch entscheidet – aus unserer Serie der guten Nachrichten im Jahr 2023.

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Schriftzug "2023" mit einem Smiley als 0 auf pinkem Grund: Symbolbild für den positiven Jahresrückblick.

Gute Nachrichten aus dem Jahr 2023: Das ist unsere Serie dazu.

© [M] Aliaksandr / stock.adobe.com

Der Minister war voll des Lobes. „Gründlich“ und „schnell“ habe die gemeinsame Selbstverwaltung, sprich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Überführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Tele-AU) in die Regelversorgung entschieden und somit den Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt, erklärte Karl Lauterbach (SPD) unmittelbar nach dem Beschluss am 7. Dezember.

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Vor der Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbands ein paar Tage später lobte Lauterbach den G-BA gar als Perle im Gesundheitssystem. So viel Charmeoffensive der Selbstverwaltung gegenüber war selten. Tatsächlich haben die „Bänke“ rasch gehandelt und in Reaktion auf die derzeit in vielen Gegenden grassierende Infektwelle das „Ausstellen“ einer Arbeitsunfähigkeit am Telefon ermöglicht – dies freilich unter bestimmten Voraussetzungen.

Erstbescheinigung für maximal 5 Kalendertage

Ein Pluspunkt für den G-BA, dem bisweilen unterstellt wird, seine Mühlen würden zu langsam mahlen. Für Patientinnen und Patienten sowie Hausarztpraxen und die dortigen Praxisteams ist die regelhafte Tele-AU eine durchweg gute Nachricht im Jahr 2023.

Voraussetzung für die Krankschreibung via Telefon ist, dass der Patient der Arztpraxis bereits bekannt sein muss. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen – in diesem Fall ist die Erkrankung in einer persönlichen Untersuchung abzuklären. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage ausstellen.

Für eine Folge-AU muss der Patient allerdings dann persönlich in seiner Arztpraxis aufschlagen. Ärzten wie Patienten darf unterstellt werden, dass sie gewissenhaft mit der Regelung umgehen – die ohnehin heillos überfüllten Praxen entlastet das Prozedere obendrein. Und gut ist auch: Wartezimmer geraten nicht zu Virenkammern, in denen etwa die Erkältung munter an den Sitznachbarn weitergereicht wird.

Tele-AU auch für Kinderkrankentage möglich

Folgerichtig – und ebenfalls eine gute Nachricht des Jahres 2023 – ist, dass sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung auf eine analoge Regelung auch für Kinderkrankentage verständigt haben. Seit 18. Dezember können sich Eltern für die Pflege kranker Kinder telefonisch von der Arbeit freistellen lassen. (hom)

Welche Entwicklung/Neuerung ist Ihnen 2023 besonders positiv in Erinnerung geblieben? Schreiben Sie uns an info@aerztezeitung.de

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