Schlewig-Holstein

Private Anbieter aus dem Rettungsdienst vertrieben

In Schleswig-Holstein begrenzt die Landesregierung den Einsatz von privaten Rettungsunternehmen auf Krankentransporte. Die betroffenen Anbieter protestieren.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:

KIEL. Schleswig-Holsteins Landesregierung will den Rettungsdienst reformieren. Notfallrettung soll künftig allein durch öffentliche Rettungsdienste sichergestellt werden - ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

"Private Unternehmen sind zukünftig auf den Krankentransport zu beschränken", teilte das zuständige Sozialministerium mit, während sich das Landekabinett mit dem Thema beschäftigte. Sollte das Gesetz im Landtag eine Mehrheit finden, können private Unternehmen nicht mehr als Träger in der Notfallrettung auftreten. Ein Nebeneinander von privater und öffentlicher Trägerschaft wird damit verhindert.

Tätig sein können private Unternehmen aber weiterhin, indem sie von den öffentlichen Trägern mit der Durchführung der Notfallrettung beauftragt werden. Dies ist derzeit an vielen Standorten im Norden der Fall.

"Keine sachlichen Gründe"

Die privaten Anbieter sehen auch keinen Anlass, dass an dieser Zusammenarbeit etwas geändert wird. "Es gibt keine sachlichen Gründe, die es rechtfertigen, private Unternehmen bei gleicher Eignung bei der öffentlichen Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Zukunft nicht in vollem Umfang zu berücksichtigen", sagte Ingo Lender, Geschäftsführer der zur Falck-Gruppe zählenden promedica Rettungsdienst GmbH, der "Ärzte Zeitung".

Dennoch ist der Gesetzentwurf ein klares Signal, dass Notfallrettung künftig ausschließlich als staatliche Aufgabe zu sehen ist. Ein Urteil über die Arbeit der privaten Anbieter gibt die Landesregierung zwar nicht ab. Auf eine parlamentarische Anfrage der Piraten-Fraktion im Kieler Landtag berichtete sie aber jüngst, dass Genehmigungsbehörden "in Einzelfällen Defizite" vorgelegen haben. Diese seien inzwischen "aufgearbeitet".

Das Ministerium begründet die geplante Novellierung mit veränderten Rahmenbedingungen im Rettungsdienst. "Die Anforderungen an den Rettungsdienst haben sich in den vergangenen 20 Jahren quantitativ und qualitativ erheblich verändert", sagte Sozialministerin Kristin Alheit (SPD).

Sie verweist auf die demografische Entwicklung mit dem höheren Anteil älterer Menschen und auf ein verändertes Verhalten bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Anders als früher sei Notfallrettung heute in erster Linie präklinische medizinische Versorgung.

Insbesondere die Zahl der Einsätze am Boden und in der Luft ist massiv gestiegen. Ein Beispiel: 2001 gab es im nördlichsten Bundesland 307.000 Einsätze des bodengebundenen Rettungsdienstes, 2015 waren dies 472.000 - ein Anstieg um rund 54 Prozent. Einher geht diese Entwicklung mit einer kräftigen Kostensteigerung für die Krankenkassen. Sie beziffern die Ausgaben für den Rettungsdienst in 2015 mit 165 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2009 lagen die Kosten noch bei 116 Millionen Euro.

Weitere Kostensteigerungen?

Die Krankenkassen befürchten, dass es durch das neue Gesetz zu weiteren Kostensteigerungen kommen wird, insbesondere durch eine ebenfalls geplante Änderung in der Luftrettung - hier wird das Land die Trägerschaft übernehmen. In der Notfallrettung würde der Ersatzkassenverband sich zwar mehr Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Trägern wünschen - das bisherige Modell aber hat sich nach vdek-Einschätzung auch nicht bewährt.

Größter Anbieter im Norden ist die Rettungsdienst Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH), nach eigenen Angaben auch größter kommunaler Anbieter in diesem Bereich in Deutschland. Für ihn ändert sich nach jetziger Einschätzung durch das Gesetz nichts, denn seine Träger sind vier Landkreise.

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