Seit 1. Januar

Regelung zu assistiertem Suizid in Österreich in Kraft

Nach dem Sterbeverfügungsgesetz können in Österreich jetzt Menschen mit einer dauerhaften schweren oder unheilbaren Krankheit Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten.

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Wien. Mit dem Jahreswechsel ist die Beihilfe zum Suizid unter Auflagen in Österreich möglich. Nachdem das sogenannte Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten ist, können Menschen mit einer dauerhaften schweren oder unheilbaren Krankheit Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Die aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten.

Das Parlament beschloss die Regelung im Dezember. Demnach müssen vor einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose, Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sowie eine mehrwöchige Bedenkzeit. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Sterbeverfügung – ähnlich einer Patientenverfügung – aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke ein tödliches Medikament bekommen.

Das Gesetz wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben hatte. Aus Sicht der Richter verstieß es gegen das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung. Vier Antragsteller hatten geklagt, darunter ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann und ein Arzt.

Aktive Sterbehilfe ist in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Spanien nicht strafbar. Beihilfe zur Selbsttötung sowie indirekte und passive Sterbehilfe sind dagegen in einigen Ländern mehr erlaubt. (dpa)

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