Kinderärzte

Regierung muss Impfziele festschreiben!

Beim Jugendmedizin-Kongress verlangt der Berufsverband BVKJ angesichts des jüngsten Masernausbruchs, eindeutige Impfziele festzuschreiben.

Raimund SchmidVon Raimund Schmid Veröffentlicht:

WEIMAR. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat zum Auftakt des 21. deutschen Jugendmedizin-Kongresses in Weimar den Gesetzgeber aufgefordert, „mehr für das Impfen zu tun, damit kein Kind bei uns mehr an den Folgen vermeidbarer Erkrankungen stirbt oder bleibenden Schaden erleidet“.

Nach Ansicht von BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann sei die im Entwurf des Präventionsgesetzes vorgeschriebene und bislang nicht näher definierte Impfberatung unzureichend, um Erkrankungen wie die Masern gemäß der Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation bis 2015 auszurotten.

Dies ist dann der Fall, wenn pro Jahr nicht mehr als 87 Erkrankungen registriert werden. Die in den vergangenen Wochen vorwiegend in Berlin aber auch darüber hinaus grassierende Masernwelle mit inzwischen über 700 Erkrankungen und bisher einem Todesfall untermauerten den Handlungsbedarf.

Zwar sei es erfreulich, dass sich die beiden Bundesminister Hermann Gröhe (CDU) und Heiko Maas (SPD) vorstellen können, dass Eltern für ihr Kind vor Aufnahme in eine öffentliche Betreuungseinrichtung einen Impfnachweis vorzulegen haben. Eine entsprechende Forderung erhebt der BVKJ bereits seit Jahren.

Ruf nach Aktionsplan

Doch mit Ankündigungen allein sei es angesichts der gegenwärtigen Situation nicht mehr getan. Hartmann: „Es muss jetzt auch gehandelt werden.“ Der BVKJ-Präsident forderte in Weimar die Bundesregierung auf, eindeutige Impfziele festzuschreiben und einen Aktionsplan zu verabschieden.

Ein solcher nationaler Impfplan müsse gewährleisten, dass bundesweit bei allen relevanten Erkrankungen eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent – auch bei der zweiten Masernimpfung – erreicht wird. Diese Zielmarke wird zwar in einigen Regionen und Bundesländern wie zum Beispiel in Thüringen erreicht, sagte Dirk Rühling, Pressesprecher des BVKJ-Landesverbandes Thüringen.

In den meisten anderen Bundesländern wird diese Quote jedoch – zum Teil deutlich – verfehlt. Daher sollte in Zukunft laut BVKJ sichergestellt werden, dass alle Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen, bei denen keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen, vollständig geimpft sind.

Nur dann könnten alle Kinder vor schwerwiegenden Komplikationen wie etwa den Masern bewahrt werden und zudem auch die Kinder geschützt werden, die aus medizinischen Gründen mit den üblichen Lebendimpfstoffen (gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken oder Rotaviren) nicht immunisiert werden können.

Den Schutz der Herdenimmunität benötigen auch die 70 Säuglinge, die allein in Berlin an Masern erkrankt sind und die ebenfalls noch nicht selbst gegen Masern immunisiert werden können.

Deren Risiko, an der tödlich verlaufenden subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) zu erkranken, liege bei 1:500. Aus Sicht von Hartmann sei es „grob fahrlässig“ und eine „unterlassene Hilfeleistung“, wenn Eltern wie Staat „einem Kind den derzeit möglichen Schutz vor impfpräventablen Erkrankungen“ vorenthielten.

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