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44. Hausärztinnen- und Hausärztetag

Reizthema Bürokratie – Hausärzte fordern ein Gesetz gegen die Auswüchse

Der hohe Verwaltungsaufwand lähmt die medizinische Versorgung. Das monierten auch die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärztetages und fordern ein Gesetz zur Abschätzung von Bürokratiefolgen neuer Regelungen.

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Bevor ein Gesetze eingeführt werden, soll der Zeitaufwand und Kostenrahmen für Arztpraxen zwingend geprüft werden, fordern Delegierte auf dem Hausärztinnen- und Hausärztetag.

Bevor ein Gesetze eingeführt werden, soll der Zeitaufwand und Kostenrahmen für Arztpraxen zwingend geprüft werden, fordern Delegierte auf dem Hausärztinnen- und Hausärztetag.

© ImageFlow / stock.adobe.com

Berlin. Die Delegierten des 44. Hausärztinnen- und Hausärztetages haben am Freitagmittag mit großer Mehrheit dafür gestimmt, dass die Politik ein „Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetz“ (BüFoG) auf den Weg zu bringen. Dieses sei so auszugestalten, „dass es künftig eine gesetzlich verankerte Notwendigkeit wird, vor der Einführung neuer Gesetze und Verordnungen sowohl den Zeitaufwand als auch den Kostenrahmen für die Arztpraxen zwingend zu prüfen und zu veröffentlichen!“, heißt es in dem Antrag von Dr. Matthias Berndt, Dr. Kristina Spöhrer und Kollegen aus dem Landesverband Niedersachsen.

Zur Bewertung der Ergebnisse des BüFoG seien unabhängige Bürokratiebeauftragte zu benennen, die für die Evaluierung neuer Gesetzesvorhaben im Hinblick auf den zu erwartenden bürokratischen Mehraufwand verantwortlich sind. Zur Begründung wird angeführt, dass viele Gesetze durch „einseitig verfahrensfixierte Sichtweise“ zu einem ungewollten Bürokratieaufwand geführt hätten. Ein zu hoher Verwaltungsaufwand aber schränke die Praxen sowohl in der Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch in ihrer Wirtschaftlichkeit ein.

Diese Sofortmaßnahmen zum Bürokratieabbau fordern Hausärzte

In einem weiteren Antrag werden Sofortmaßnahmen zum Bürokratieabbau gefordert:

  • Die Anhebung der Bagatellgrenze bei unverzichtbaren Prüfverfahren von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf 500 € pro Praxisärztin bzw. –arzt pro Quartal.
  • Die Beendigung des Missbrauchs von Arztpraxen als externe Gutachter für Versorgungsämter und Gerichte.
  • Die vollständige Abschaffung von Abteilungen bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, deren reiner Selbstzweck die Kontrolle bürokratischer Vorgaben ist.

Der Antrag wurde in Berlin mit großer Mehrheit beschlossen. (ger)

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