Griechenland

Sozialabgaben setzen Ärzte unter Druck

Für Ärzte und Apotheker in Griechenland verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage weiter: Nach den Einbußen durch die Krise kommen nun extrem gestiegene Versicherungsbeiträge hinzu.

Von Jana Kötter Veröffentlicht:

ATHEN. Das neue Beitragssystem, das die hochverschuldete Sozialversicherung Griechenlands retten soll, wird für viele Ärzte zur Existenzbedrohung. Denn statt bisher einen wesentlich geringeren Pauschalbetrag müssen griechische Ärzte seit Jahresbeginn 26,95 Prozent ihrer Nettoeinnahmen an die Sozialversicherung zahlen. "Für viele niedergelassene Ärzte bedeutet das ein ernsthaftes Problem", betont Dr. Charalambos Koulas, Vertreter der Panhellenic Medical Association als griechisches Gegenstück zur Bundesärztekammer, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Konkret betrifft die Reform der Sozialversicherungsabgaben, die die Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras auf Druck der internationalen Gläubiger eingeführt hat, alle Selbstständigen. Seit Jahresbeginn werden ihre Beiträge in Abhängigkeit vom Einkommen erhoben – wie es auch hierzulande üblich ist. Bislang zahlte jeder Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen einen festgelegten Betrag in das Renten- und Gesundheitssystem ein, der sich im Laufe der Selbstständigkeit alle drei Jahre schrittweise erhöhte.

Für Ärzte waren das im Schnitt 250 bis 300 Euro, so Koulas. "Jetzt zahlen wir bis zu 2000 Euro im Monat", erklärt er. Lediglich für Geringverdiener mit Einkommen unter 15.000 Euro im Jahr gelte weiter ein Pauschalbetrag.

Hinnehmen will die Ärzteschaft die Änderungen nicht. Für viele, die durch die Wirtschaftskrise im Land ohnehin starke wirtschaftliche Einbußen haben hinnehmen müssen, sei die neue Regelung ein Genickbruch, so Koulas. "Die Ärztekammer ist daher noch immer im intensiven Kontakt mit dem Gesundheitsministerium."

Ein weiteres Thema in den weiter andauernden Gesprächen sind offene Rückzahlungen durch die Einheitsversicherung EOPYY: Ärzte warten weiterhin auf rund sechs Monate ausstehende Honorarzahlungen, so Koulas (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

Besonders für Ärzte mit zwei Standbeinen wird die Luft durch die neuen Regelungen dünner: Im Fall einer Anstellung hat bisher der Arbeitgeber – meist eine Klinik oder das Militär – die Abgaben gezahlt, für eine neben der Anstellung bestehende Niederlassung waren keine weiteren Abgaben fällig, erklärt Koulas. "Jetzt wird das Gesamteinkommen betrachtet und angerechnet." Eine Mischkalkulation aus Anstellung und Niederlassung lohne sich unter diesen Bedingungen meist nicht mehr.

Mit ein Grund für die Reform der Sozialabgaben sei die sinkende Zahl der arbeitenden Ärzte im Verhältnis zu Pensionären gewesen, erklärt Koulas im Gespräch. 18.000 Pflegekräfte und 5000 Ärzte haben das Land seit Beginn der Krise schätzungsweise verlassen, viele sind in Rente gegangen. "Doch der ärztliche Nachwuchs fehlt."

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Sozialversicherung: Jetzt mal ehrlich!

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