Digitalisierung
Sozialverbände zur ePA: Patienten müssen Kontrolle über ihre Daten behalten
Mit dem Digital-Gesetz soll die ePA ab 2025 für alle Versicherten bereitgestellt werden. Patienten müssten allerdings jederzeit die Kontrolle über ihre Daten haben, mahnen Sozialverbände.
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„Arztbesuch“ per Videosprechstunde: Die Ampel-Koalition plant eine Aufhebung der Mengenbegrenzung des Angebots.
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Berlin. Mit dem geplanten Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) soll die ePA ab Januar 2025 für alle Versicherten bereitgestellt werden. Zu dem von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebrachten Entwurf werden an diesem Mittwoch Sachverständige und Verbände im Gesundheitsausschuss angehört.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der unter anderem Caritas, Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz angehören, nannte die im Gesetz vorgesehene Opt-Out-Lösung bei ePA als richtig. Es müsse allerdings sichergestellt sein, dass Patientinnen und Patienten jederzeit die Kontrolle über ihre Daten behielten – dazu gehöre auch das Recht, dass sie Daten eigenständig löschen oder verbergen könnten.
Die Sozialverbände weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Widerspruchsmöglichkeit allen Patienten zugänglich sein müsse – also auch jenen, die nicht über PC, Tablet oder Smartphone verfügten oder die körperlich oder kognitiv eingeschränkt seien.
Pflege und Notfallmedizin einbeziehen
Die Sozialverbände sprechen sich zudem für die erweiterte Integration pflegerischer Daten in die ePA aus – darunter Leistungen der Haushaltshilfe und Soziotherapie. Pflegerische Leistungserbringer sollen ausdrücklich an der Festlegung der Inhalte beteiligt sein.
Zudem fordert das Verbändebündnis eine einheitliche Frist für den verpflichtenden Anschluss von Pflegediensten und Altenheimen an die Telematikinfrastruktur bis zum 1. Juli 2025. Zudem sollten auch Notfallsanitäter Daten in der ePA nicht nur auslesen, speichern und verwenden, sondern auch bearbeiten können.
Direkter Arztkontakt bleibt wichtig
Als positiven Schritt wertet die Freie Wohlfahrtspflege die Aufhebung der mengenmäßigen Begrenzung von Videosprechstunden. Es sei jedoch sicherzustellen, dass der direkte Arztkontakt nicht darunter leidet.
Deshalb sollten für verschiedene Arztgruppen unterschiedliche Obergrenzen für Videosprechstunden gelten. Zudem brauche es mehr gemeinsame Videosprechstunden zwischen Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Patienten. Grundsätzlich müssten die Leistungen angemessen vergütet sein.
Die BAGFW-Verbände zeigen sich außerdem besorgt darüber, dass digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) der Risikoklasse IIb schnell in die Regelversorgung aufgenommen werden sollen. Produkte dieser Klasse kommen bei schweren Erkrankungen oder zur Entscheidungsfindung in kritischen Situationen zum Einsatz. Weil das Potential für Gesundheitsschäden besteht, fordern die Verbände einen klaren Nutzennachweis vor der Zulassung entsprechender Anwendungen. (jr)