Hautkrebsprävention

Strahlenschutzkommission will sich zu Hautkrebs äußern

Der derzeitige Wissensstand zur Dosis-Wirkungsbeziehung in Bezug auf UV-Strahlung und Hautkrebs ist noch unzureichend. Unter anderem eine Stellungnahme zu diesem Thema steht für 2023 auf dem Programm der Strahlenschutzkommission.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Vorbildlich, aber kein Standard: Die Bundesregierung ist auf der Suche nach geeigneten Kommunikationsmaßnahmen zum Hautkrebspräventionsmanagement. Die Strahlenschutzkommission soll helfen.

Vorbildlich, aber kein Standard: Die Bundesregierung ist auf der Suche nach geeigneten Kommunikationsmaßnahmen zum Hautkrebspräventionsmanagement. Die Strahlenschutzkommission soll helfen.

© Jacob Wackerhausen / iStock / Thinkstock

Berlin/Bonn. Im laufenden Jahr stehen wichtige, weitere Beratungen sowie Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission (SSK) zu onkologischen Fragestellungen an, wie dem jüngst veröffentlichten Jahresbericht 2022 zu entnehmen ist. Derweil hat die von Bundesumweltministerin Steffi Lemke zur neuen SSK-Vorsitzenden berufene Professorin Ursula Nestle die erste SSK-Sitzung unter ihrer Führung abgehalten. Die SSK berät Lemkes Ministerium in Fragen des Schutzes vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung.

Nestle, Chefärztin für Strahlentherapie und Radioonkologie an den Kliniken Maria Hilf in Mönchengladbach und außerplanmäßige Professorin an der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, ist die Nachfolge von Professor Werner Rühm angetreten, der von 2020 bis 2022 den Vorsitz innehielt. Nestle ist seit 2015 Mitglied der SSK, war seit 2020 bereits deren stellvertretende Vorsitzende und leitete von 2015 bis 2016 den SSK-Ausschuss Strahlenmedizin. Ihr wissenschaftlicher Schwerpunkt ist die Verbindung von Bildgebung und Hochpräzisions-Strahlentherapie, für den sie 2011 mit dem Eleonore-und-Fritz-Hodeige-Preis ausgezeichnet wurde.

Laut Jahresbericht stehen dieses Jahr unter anderem folgende onkologisch relevanten Themen auf der Agenda der SSK:

Dosis-Wirkungsbeziehung bei UV-Strahlung und Hautkrebs: Unter den schädlichen Wirkungen der UV-Strahlung auf den Menschen sind laut Bericht die stochastischen Wirkungen, insbesondere die Induktion und Promotion von Tumoren der Haut, wissenschaftlich gut gesichert. Für das adäquate Management der damit verbundenen Risiken, insbesondere zur Ableitung von Schutzmaßnahmen, hingegen seien über den reinen Nachweis hinaus allerdings fundierte und belastbare quantitative Erkenntnisse über die Dosis-Wirkungsbeziehung erforderlich. „Der derzeitige Wissensstand zur Dosis-Wirkungsbeziehung in Bezug auf UV und Hautkrebs ist noch unzureichend, und dies trotz der gesellschaftlichen Relevanz des Themas, das sich an der hohen Hautkrebsinzidenz in Deutschland zeigt“, heißt es im Bericht. 2017 hatte daher das Bundesumweltministerium die SSK um eine Stellungnahme zum Zusammenhang zwischen einer Exposition der Haut durch UV-Strahlung und der auftretenden Hautkrebsinzidenz gebeten.

Die SSK-Arbeitsgruppe „Dosis-Wirkungsbeziehung bei UV-Strahlung und Hautkrebs“ habe inzwischen einen Entwurf einer Empfehlung verfasst. Dieser solle nun dieses Jahr verabschiedet werden. Adressiert werden darin Fragen, wie welche Schwierigkeiten bei der Ermittlung quantitativer Beziehungen bestehen und welche Defizite sich dadurch für das Risikomanagement ergeben. Die SSK soll insbesondere hinsichtlich der epidemiologischen, messtechnischen und experimentellen Forschung Maßnahmen benennen, um die Kenntnislage soweit zu verbessern, dass eine belastbare Dosis-Wirkungsbeziehung abgeleitet werden kann.

Risikoabschätzung für strahleninduzierten Hautkrebs: Ebenfalls voraussichtlich in diesem Jahr soll die Stellungnahme zur „Risikoabschätzung für Hautkrebs durch ionisierende Strahlung“ – diese hatte das Ministerium 2020 in Auftrag gegeben – verabschiedet werden. Inhaltlich geht es um den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und um dessen Bewertung im Hinblick auf durch ionisierende Strahlung induzierten Hautkrebs.

Effekte nach pränataler Strahlenexposition: Weiter beraten will die SSK in puncto neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse von gesundheitlichen Auswirkungen pränataler Strahlenexposition – dazu hat sie das Ministerium 2021 beauftragt. Diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse könnten aufbauend auf der SSK-Empfehlung „Strahlenrisiko während der pränatalen Entwicklung des Menschen“ von 1984 erarbeitet werden. In die Beratungen der SSK sollen aktuelle epidemiologische Studien und tierexperimentelle Untersuchungen einfließen. Insbesondere werde sich die Arbeitsgruppe mit den Dosis-Wirkungsbeziehungen und dem Vorliegen von Schwellenwerten spezifisch für die Endpunkte Krebserkrankungen und kognitive Effekte beschäftigen.

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