Rheinland

TK baut augenärztliche Vorsorge für Kleinkinder aus

Veröffentlicht:

KÖLN. Im Rheinland haben die KV Nordrhein (KVNo) und die Techniker Krankenkasse das augenärztliche Vorsorgeangebot für Kleinkinder erweitert. Bei der TK versicherte Kinder haben vom 31. bis zum 42. Lebensmonat jetzt Anspruch auf eine Sehschärfenmessung und eine Refraktionsbestimmung.

Wenn sie zu einer Risikogruppe gehören, können auch Kleinkinder von sechs bis zwölf Monaten das Angebot nutzen. "Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit der TK einen großen Schritt nach vorne bei der Versorgung der Kinder in Nordrhein machen", sagt der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff.

An der Vereinbarung können alle zugelassenen Augenärzte teilnehmen. Sie erhalten für die Vorsorgeuntersuchung 40 Euro außerhalb des Budgets. Die Kinder bekommen innerhalb von sieben Tagen einen Untersuchungstermin. (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gefährdete Senioren erkennen

Sturz auf Bodenhöhe: Wann droht eine Hirnblutung bei älteren Menschen?

Vorschau aufs Wochenende

Herzkongress ESC 2025: Diese neuen Studien stehen im Blickpunkt

Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen

Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung sind zwar hoch akzeptiert, aber komplett verzichten kann man auf die HbA1c-Messung (noch) nicht.

© stivog / stock.adobe.com

Evolution der Therapiesteuerung

Diabetesmanagement: Das Ende des HbA1c-Werts?

Rezeptunterschrift? Immer eigenhändig. Immer!

© detailblick-foto / stock.adobe.com

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress