Beschlossen

Tarifeinigung für nicht-ärztliche Beschäftigte am Uniklinikum Leipzig erzielt

Von Januar 2026 an gilt am Uniklinikum Leipzig für alle nicht-ärztlichen Beschäftigten des Haustarifvertrags die 38,5 Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich.

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Leipzig. Das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) hat mit der Gewerkschaft ver.di eine Tarifeinigung für die nicht-ärztlichen Mitarbeiter erzielt. Die Einigung sehe Anpassungen des Haustarifvertrags vor, teilte das UKL am Montag mit.

Von Februar an erhielten die nicht-ärztlichen Beschäftigten steuerfreie Sonderzahlungen zur Abmilderung der Inflation in Höhe von insgesamt 3.000 Euro, für Azubis seien dabei 1.500 Euro vorgesehen. Zugleich würden monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro und für Auszubildende in Höhe von jeweils 50 Euro von Januar bis Oktober 2024 geleistet.

Von November 2024 an stiegen außerdem die Tabellenentgelte um 200 Euro sowie um weitere 5,5 Prozent von Februar 2025 an. Damit würden die Tabellenentgelte im Haustarifvertrag zusätzlich zur Inflationsausgleichszahlung um durchschnittlich zehn Prozent angepasst.

Reduktion der Arbeitszeit

Von Januar 2026 an gelte für alle nicht-ärztlichen Beschäftigten des Haustarifvertrags die 38,5 Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Für eine schrittweise Umsetzung gebe es 2024 drei zusätzliche arbeitsfreie Tage als Arbeitszeitverkürzungstage. 2025 verkürze sich die Arbeitszeit auf 39,5 Stunden, hinzu kämen zwei Arbeitsverkürzungstage.

„Die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit gilt es so auszugleichen, dass es nicht zu Einschränkungen für unsere Patientinnen und Patienten kommt“, sagte Professor Christoph Josten, Medizinischer Vorstand des UKL. Die Tarifeinigung stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Gewährträger. (sve)

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