Verstoß gegen UN-Abkommen

UN-Drogenkontrollrat kritisiert Cannabis-Legalisierung

Der UN-Drogenkontrollrat spart in seinem neuen Jahresbericht nicht mit Kritik an der nicht-medizinischen Verwendung von Cannabis. Dies verstoße gegen geltende UN-Übereinkommen.

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Der Gebrauch von Cannabis darf laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden, mahnt der UN-Drogenkontrollrat in seinem neuen Jahresbericht.

Der Gebrauch von Cannabis darf laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden, mahnt der UN-Drogenkontrollrat in seinem neuen Jahresbericht.

© Hannes P Albert/dpa

Wien. Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung auf die Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und den bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen.

Das Gremium habe aufgezeigt, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden darf, hieß es am Dienstag im Jahresbericht des INCB. Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.

Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Die Entwicklungen in einigen Ländern, die die Verwendung von Cannabis für nicht-medizinische Zwecke gesetzlich erlaubt oder auf einer untergesetzlichen Ebene geduldet haben, untergraben die universelle Einhaltung der internationalen Übereinkommen zur Drogenkontrolle.“

Besitz und Konsum darf entkriminalisiert werden

Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat. Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist. Gleichzeitig haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt hatten CDU und CSU argumentiert, dass Deutschland mit der Legalisierung gegen das Völker- und das Europarecht verstoße. (dpa)

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