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Kommentar zur Corona-Testpflicht in Praxen

Willkommen in Absurdistan

Die verpflichtenden Coronatests für Ärzte und Praxispersonal treiben so manchen Mediziner in die Resignation.

Dr. Michael KudernaVon Dr. Michael Kuderna Veröffentlicht:

Toller Einstand der neuen Koalition: Im Fabrizieren von gesundheitspolitischem Irrsinn scheint sie nahtlos an die scheidende Regierung anzuknüpfen. Und wieder sind die Praxen betroffen. Nun sollen sich also Ärzte und Personal jeden Tag auf Corona testen, auch wenn sie zwei- oder dreimal geimpft sind. 2 G plus für die Frontkämpfer, 0 G für die Patienten – offenbar blicken unsere gestressten Volksvertreter nicht mehr durch und nicken auch größten Blödsinn einfach ab.

Was heißt das nun aber praktisch? Erst einmal ist es unwahrscheinlich, dass – wenn alle Betroffenen die Vorschriften ernst nehmen würden – überhaupt genügend Tests auf dem Markt sind. Auf jeden Fall werden sie teurer. Aber wen schert es, die dauergolfenden Ärzte werden es schon zahlen. Auch die Meldenotwendigkeiten und –wege sind völlig ungeklärt. Alles den Gesundheitsämtern senden? Die haben ja anscheinend viel zu wenig zu tun. Hoffentlich verfügen sie über große Lagerräume in den Kellern.

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Das Wichtigste aber: Die Praxen sollen neben ihrem Regelbetrieb impfen, impfen und nochmals impfen – und sich nicht mit sinnfreien zusätzlichen Schnelltests aufhalten. Interessanterweise halten sich die Reaktionen über den erneuten Motivationskiller bisher in Grenzen. Offenbar greift Resignation um sich. Viele Ärzte sagen unter der Hand, sie werden die tägliche Testpflicht zunächst einfach ignorieren.

Was bleibt, ist bekanntlich immer die Hoffnung. Das Infektionsschutzgesetz wird ja höchstwahrscheinlich in Kürze noch einmal verändert.

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Liebe Volksvertreter, wie wäre es, bei der Gelegenheit die Testpflicht für geimpfte Praxis-Mitarbeiter zu streichen und zur Abwechslung einmal eine echte „Nachbesserung“ vorzunehmen? Die Ärzte würden es Euch danken und könnten sich wieder mehr auf ihren eigentlichen Job konzentrieren: Corona tagtäglich zu bekämpfen, anstelle sich über die mentale Gesundheit von Politikern den Kopf zu zerbrechen.

Schreiben Sie dem Autor: gp@springer.com

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 25.11.202110:17 Uhr

Die Absurditäten von einseitig bis zu täglich verpflichtenden Coronatests für Ärztinnen und Ärzte, das komplette Gesundheits-Personal, Mitarbeiter/-innen und Besucher in Praxen, Kliniken und Betreuungseinrichtungen sind grob verfassungswidrig, weil die ganz entscheidend für die Pandemie-Ausbreitung verantwortlichen, potenziell infizierten Patientinnen und Patienten nicht zugleich auch a priori getestet werden müssen.

Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat durchgewinkten Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei der Neuregelung von Paragraf 28b Absatz 2 IfSG sehen ebenso verklausuliert wie scheinbar genderneutral für "Behandelte" (Patientinnen/Patienten/m/w/d) keine Testpflichten vor. Das verstößt zweifelsfrei gegen die grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung vor dem Gesetz und ist verfassungswidrig.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (einschließlich der AfD- Fraktion) haben hiermit mal wieder bewiesen, dass sie von der Materie so gut wie nichts begriffen haben. Dafür aber um so emsiger auf die Gesundheits- und Krankheitsversorger eindreschen. bzw. Ärzte- und Wissenschafts-"Bashing" betreiben, um von ihrem eigenen Versagen oder ihrer undifferenzierten Pandemie-Panik nach völlig unangemessenem Lockerungs-Chaos abzulenken.

Von einem rechtlich einwandfreiem, einheitlichen Testkonzept kann nicht ansatzweise die Rede sein. Mit Ungleichbehandlung von medizinisch-therapeutischem Personal gegenüber zu betreuenden Patientinnen und Patienten wird es ad absurdum geführt. Und mit erhöhter Morbidität und Mortalität der eigentlich schutzbedürftigen Zielgruppe der Erkrankten/Betroffenen bezahlt.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Vgl.
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/36288-rote-karte-fuer-neues-infektionsschutzgesetz

Harald Schneider 24.11.202116:14 Uhr

Arztpraxen wird es verwehrt die 2G oder 3G Regeln selber zu bestimmen. Da dies (außerhalb von Notfällen) für reguläre Patienten keine Verschlechterung der aktuellen Rechtslage darstellen würde, erscheint diese politisch motivierte Willkür grotesk für die Betroffenen. Nun wird ihnen per Gesetz ein Potpourri aus Zusatzkosten auferlegt, natürlich nur für Ärzte und ihr Personal mit undurchdachten Test- und Schutzauflagen. Was meines Erachtens von unserer Seite fehlt ist ein entschiedenes Nein! an die Adresse dieser Politik. Oder um es mit den Worten des letzten sächsischen Königs auszudrücken: Macht euren Dreck doch alleeeene.

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