Medizinforschungsgesetz

vfa-Präsident Han Steutel: „Für die internationale Spitze reicht es nicht!“

Pharmaunternehmen sehen beim Entwurf des Medizinforschungsgesetzes noch Luft nach oben. Nach wie vor seien bei Forschungsvorhaben zu viele Behörden im Spiel. Fehlende Standardvertragsklauseln verlängerten die Verhandlungen unnötigerweise.

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Berlin. Die Zahl der von der Pharmaindustrie veranlassten Arzneimittelstudien in Deutschland ist im Sinkflug. Arztpraxen und Kliniken im Land waren im Jahr 2022 nur noch an 524 solcher Studien beteiligt. 2015 waren noch knapp 700 Studien verzeichnet worden.

Darauf hat der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa) nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs zum Medizinforschungsgesetz am Wochenende hingewiesen. Die darin vorgesehenen Maßnahmen reichten allerdings nicht weit genug, um Deutschland in die Spitzengruppe der Länder mit klinischer Forschung zurückzuführen.

„In diesem Bereich verliert unser Land seit vielen Jahren an Boden. Um hier gegenzusteuern, sind schnellere Entscheidungswege und landesweit konsistente ethische und datenschutzrechtliche Anforderungen nötig“, sagte vfa-Präsident Han Steutel am Montag.

Zu viele Behörden im Spiel?

Der Referentenentwurf sieht eine bessere Koordination von Forschungsvorhaben im Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Paul-Ehrlich-Institut , die Straffung der Prüfung durch Ethikkommissionen unter anderem durch das Einrichten einer „Bundes-Ethikkommission“ und eine Harmonisierung der Anzeige- und Genehmigungsverfahren für Prüfungen unter Beteiligung des Strahlenschutzes.

Steutel sieht gleichwohl „graduelle Verbesserungen“, gerade auch darin, dass Deutschland bei Studien mit Verlaufskontrolle durch Computertomografie Genehmigungsverfahren straffen wolle. Das Verfahren sehe allerdings weiterhin die Beteiligung des Bundesamtes für Strahlenschutz vor. In anderen Ländern seien weniger Behörden beteiligt.

Spanien mit Standardvertragsklauseln erfolgreich

Gut sei, so Steutel, dass das Bundesgesundheitsministerium befürworte, Vertragsverhandlungen zwischen forschenden Unternehmen, Kliniken und Arztpraxen durch das Einführen von Standardvertragsklauseln abzukürzen. Wichtig sei aber eine verbindliche Einführung solcher Klauseln. Frankreich und Spanien seien damit erfolgreich. Im Jahr 2022 zum Beispiel seien in Spanien 20 Prozent mehr Studien aufgelegt worden als in Deutschland. (af)

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