AU-Bescheinigung "bis auf Weiteres" rechtens

KASSEL (mwo). Ist die Genesung eines Patienten nicht absehbar, können Ärzte die Arbeitsunfähigkeit auch "bis auf Weiteres" bescheinigen.

Veröffentlicht:

Die Krankenkasse darf dann allerdings dem Patienten nicht einfach das Krankengeld zeitlich begrenzen und danach weitere Zahlungen ablehnen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel kürzlich in einem Urteil klargestellt.

Die Richter gaben damit einer Versicherten der Techniker Krankenkasse Recht. Die Kasse hatte von der psychosomatisch erkrankten Frau keine weiteren Atteste verlangt.

Az.: B 1 KR 20/11 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Adipositas-Medikamente

Rascher Gewichtsanstieg nach Absetzen von Semaglutid & Co.

Lesetipps
Digitaler Order

© HNFOTO / stock.adobe.com

Befragung von Mitarbeitern

Umfrage: In vielen Praxen gehört die ePA noch nicht zum Alltag

Ein Arzt erklärt seinen Patienten mit Verdacht auf Prostatakrebs anhand eines Modelles der männlichen Genitalien das weitere Vorgehen.

© Nadzeya / stock.adobe.com

Primärdiagnostik

So lässt sich Prostatakrebs gezielter aufspüren