Verordnung
Ab 1. April gilt ein neues Reha-Rezept
Die KBV fordert Praxen auf, jetzt die neuen Formulare zur Verordnung medizinischer Reha zu bestellen.
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Berlin. Mit dem Anfang 2019 in Kraft getretenen Pflegpersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde unter anderem auch der Grundsatz „ambulant vor stationär“ für pflegende Angehörige aufgehoben.
Will heißen: Patienten, die einen Angehörigen pflegen, haben auch dann einen Anspruch auf stationäre Reha, wenn ambulante Leistungen aus medizinischer Sicht ausreichend wären.
Damit soll der Problematik Rechnung getragen werden, dass sich Pflegeerfordernisse und ambulante Reha möglicherweise zeitlich nicht unter einen Hut bringen lassen.
Der zu pflegende Angehörige kann dann etwa in derselben oder in einer anderen stationären Einrichtung mitaufgenommen werden; auf jeden Fall muss dessen Versorgung dann vorübergehend von der Pflegekasse organisiert werden. Erst im Dezember hatte der GBA seine Rehabilitations-Richtlinie entsprechend überarbeitet.
Zum 1. April wird nun auch das Formular 61 zur Reha-Verordnung angepasst, die alten Rezepte dürfen ab dann nicht mehr verwendet werden. Praxen fordert die KBV jetzt auf, die neuen Formulare rechtzeitig zu bestellen.
Zugleich hat sie auf ihrer Webseite die wichtigsten Formular-Neuerungen zusammengefasst, eine PDF-Ansicht des neuen Musters 61 hinterlegt (bit.ly/2tPEqXO) sowie eine detaillierte Ausfüllerläuterung (bit.ly/36HJwUs). (cw)