Hintergrund

Abrechnungsskandal: Schuld soll die veraltete GOÄ sein

Der angebliche Abrechnungsbetrug im Laborbereich in Köln ruft jetzt Ärztevertreter auf den Plan: Sie ärgern sich über die pauschale Vorverurteilung und falsche Medienberichte. Und das eigentliche Problem sei die nicht mehr zeitgemäße GOÄ.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Skandalträchtiges Werk: Labormediziner halten die Definition der persönlichen Leistungserbringung in der GOÄ für nicht mehr zeitgemäß. Nur so käme es zu Fällen wie dem jüngsten "Abrechnungsbetrug".

Skandalträchtiges Werk: Labormediziner halten die Definition der persönlichen Leistungserbringung in der GOÄ für nicht mehr zeitgemäß. Nur so käme es zu Fällen wie dem jüngsten "Abrechnungsbetrug".

© dpa

Ärzte ärgern sich über die pauschale Vorverurteilung von Medizinern wegen angeblichen Abrechnungsbetrugs im Laborbereich.

Die aktuelle Berichterstattung über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen niedergelassene Ärzte in Köln sei Ausdruck der von Medien gern betriebenen Ärztehetze, kritisiert Dr. Jürgen Zastrow, stellvertretender Vorsitzender der Kreisstelle Köln der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. "Es geht um eine billige Verunglimpfung von Ärzten", sagt er.

Die Staatsanwaltschaft wirft 360 Ärzten vor, Leistungen des Speziallabors nach den Kapiteln M III und M IV der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet zu haben, ohne sie persönlich erbracht zu haben. Erbracht hatte die Leistungen eine Laborgemeinschaft.

In den Zeitungsberichten war von einem Betrug in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro zu Lasten von Versicherungen und Patienten die Rede. "Gier-Ärzte betrügen die Kassen um Millionen" titelte etwa der Kölner "Express".

Allerdings geht es bei den Ermittlungen um Privatabrechnungen, die gesetzlichen Krankenkassen sind auch nach eigenen Angaben nicht betroffen.

Diese Informationen fehlen in den Zeitungsartikeln, sagt Zastrow. Auch werde die Größenordnung nicht eingeordnet. "Der Leser erfährt nicht, ob es um 360 Ärzte von 6000 Ärzten in der Bezirksstelle Köln oder 2300 in der Kreisstelle Köln geht", so Zastrow. Er schätzt, dass von den 360 Verfahren rund 350 Bagatellverfahren sind.

Zastrow, der als Hals-Nasen-Ohrenarzt in einer Berufsausübungsgemeinschaft in Köln arbeitet, war selbst betroffen. Bei ihm hatte die Staatsanwaltschaft nach der Beschlagnahme von Unterlagen in Laborgemeinschaften wegen Abrechnungen aus den Jahren 2002 bis 2006 ermittelt.

Die Praxis hatte Speziallaborleistungen nach der GOÄ abgerechnet, die eine Laborgemeinschaft erbracht hatte. "Wir hatten keine Ahnung, dass das unrechtmäßig sein soll." Auch bei anderen ärztlichen Dienstleistungen werde ein Mehrwert in Rechnung gestellt, etwa beim Audiogramm.

Das eigentliche Problem sei die Definition der persönlichen Leistungserbringung in der GOÄ, sagt er. Sie sei im Laborbereich nicht mehr zeitgemäß.

Deshalb den Ärzten Betrug in großem Stil vorzuwerfen sei unfair, ärgert sich Zastrow. "Gehört zum Betrug nicht auch die Betrugsabsicht?"

In seinem Fall wurde das Ermittlungsverfahren gegen eine Auflage von 1000 Euro eingestellt. Betroffen waren letztlich die Abrechnungen von rund zehn Patienten.

Die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße komme ihm vor wie eine Art Ablass, sagt der Arzt. "Mich würde einmal interessieren, wie viel Geld die Staatsanwaltschaft Köln auf diese Weise schon von Ärzten eingenommen hat."

Die Ermittlungen in Köln belegen für Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK), erneut die Dringlichkeit einer GOÄ-Reform.

Nach dem von der BÄK entwickelten Konzept für die GOÄ-Reform soll die interpretatorische Leistung des Arztes im Laborbereich gegenüber der technischen Komponente an Gewicht gewinnen.

"Hier haben wir dann eine persönliche Leistungserbringung des Arztes, die auch in der neuen GOÄ vorausgesetzt wird", sagt Windhorst.

Die Entgelte für die drei Laborbereiche - M III und M IV sollen nach den Vorstellungen der Bundesärztekammer zusammengefasst werden - und sollen künftig gesenkt werden.

"Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Abrechnungen, die zu Zweifeln Anlass geben, unter der von uns vorgeschlagenen GOÄ seltener würden", sagt Windhorst.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Zu viel Populismus

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Kommentare
Hildegard Fuchs 19.01.201111:36 Uhr

Abrechnungsskandal: Schuld soll die veraltete GOÄ sein

Leider kann ich den Betroffenen mein Mitgefühl nicht aussprechen, denn schuld an dem Debakel ist nicht die veraltete GOÄ, sondern die Ignoranz der Ärzte selbst, die nicht akzeptieren wollen, dass Leistungen der Kapitel M III und M IV der GOÄ seit 1996 nur noch vom Leistungserbringer persönlich (Fachqualifikation vorausgesetzt) berechnet werden dürfen. Vom Verordnungsgeber festgelegt und nachzulesen in der amtl. GOÄ, Abschn. M, Allgem. Bestimmungen, Punkt 3. Wer eigenverantwortlich auch einmal die Rechtsgrundlagen seiner täglichen Arbeit studieren würde und vielleicht auch noch bereit wäre, Fortbildungen zum Thema zu besuchen und das dort vermittelte Fachwissen umzusetzen würde sich solchen Anschuldigungen nicht ausgesetzt sehen.

Hildegard Fuchs
Management und Service
rund um die GOÄ
18513 Grammendorf
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