Direkt zum Inhaltsbereich

Adressbetrüger haben es wieder auf Praxen abgesehen

Eintrag ins Branchenbuch gefällig? Ärzte erhalten wieder verstärkt unseriöse Offerten. Anwälte raten Ärzten, die unterschrieben haben, Zahlungsaufforderungen zu ignorieren - vor allem, wenn sie aus dem Ausland kommen.

Veröffentlicht:

LÜBECK (maw). Die Juristenvereinigung Medizinrechtsanwälte e.V. warnt Arzt- und Zahnarztpraxen vor einer neuen Masche betrügerischer Arztportale. Den Angaben zufolge schicken Unternehmen mit Sitz im Ausland unseriöse Offerten. Darin böten sie Einträge in vermeintlichen Suchportalen an.

Die Anschreiben erweckten den Eindruck, es bestünde bereits eine Geschäftsbeziehung. Im Kleingedruckten finde sich der Hinweis auf die - hohen - Kosten. In den Geschäftsbedingungen würden die Ärzte als Vertragspartner darüber aufgeklärt, dass ausländisches Recht gelte.

Nach Ansicht von Britta Specht, der Vorsitzenden der Medizinrechtsanwälte, sei für die betroffenen Praxen nicht erkennbar, ob ein eventueller Zahlungsanspruch nach diesem fremden Recht in Deutschland durchzusetzen sei.

Generell rät Specht Ärzte zur Vorsicht und Angebote genau unter die Lupe zu nehmen und nicht leichtfertig zu unterschreiben - egal, ob der Absender in Deutschland oder im Ausland sitze.

Sollte es dennoch zu einem übereilten Vertragsabschluss gekommen sein, empfiehlt Specht, auch bei einem Anbieter aus dem Ausland die Rechnung nicht zu begleichen und gegebenenfalls sogar Anzeige zu erstatten.

Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, so Specht, dass in anderen EU-Ländern ähnliche Rechtsgrundsätze wie in Deutschland griffen. Hier gäbe es klare Kriterien, wann ein Angebot als betrügerisch anzusehen ist.

Stehe der Preis erst im Kleingedruckten und vermittle das Angebot den falschen Eindruck, es bestehe bereits eine Geschäftsbeziehung, komme kein Vertrag zustande, wie die Anwältin erläutert.

Spechts Verein ist Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes. Ärzte wie auch Patienten können bei Fragen zum Medizin- oder Sozialrecht ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

www.medizinrechts-beratungsnetz.de

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 17.03.201112:28 Uhr

Rote Karte für Adressbetrüger und unseriöse "Branchenbucheinträge"

Ich kann nur jeder Kollegin und jedem Kollegen empfehlen, die betrügerisch aufgemachten, unseriös wucherischen ''Angebote'' für Suchdienste, Ärzteportale und ''Branchenbuch''-Eintragungen postwendend an die Rechtsabteilungen ihrer zuständigen Ärztekammern (ÄK) zu schicken.

Jede ÄK ist als Körperschaft Öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet, die verantwortlichen Firmen abzumahnen und auf Unterlassung zu verklagen, da diese ohne Auftrag und mit Täuschung bzw. betrügerischer Absicht in die ärztliche Tätigkeit und wirtschaftlichen Praxisbelange einzugreifen versuchen.

Lassen Sie sich nicht beirren, wenn Ihre ÄK abzuwiegeln versucht, empfiehlt Ihnen MfG Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Sonderberichte zum Thema
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

© HL

Herbstsymposium der Paul-Martini-Stiftung

Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Corona-Pandemie

Lockdowns: Ein hoher Preis für den Nachwuchs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Registerauswertung aus neun Bundesländern

Mehr Darmkrebs-Neudiagnosen bei Jüngeren in Deutschland

Lesetipps
Hausarzt Florian Vorderwülbecke mit seiner Tasche

© Vincenz Vorderwülbecke

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Viel hilft viel? Die Studienlage zu Probiotika ist im besten Falle durchwachsen.

© Romario Ien / stock.adobe.com

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?