Ärzte dürfen nicht explizit "junge" Fachkräfte suchen

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In Stellenanzeigen müssen künftig Unternehmen aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes auch nach älteren Fachkräften suchen, entschied das BAG in Erfurt.

In Stellenanzeigen müssen künftig Unternehmen aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes auch nach älteren Fachkräften suchen, entschied das BAG in Erfurt.

© Eléonore H / fotolia.com

ERFURT (mwo). In Stellenanzeigen sollten Praxischefs nicht nur nach "jungen" Medizinischen Fachangestellten oder Ärzten suchen. Eine solche Anzeige verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Abgelehnte ältere Bewerber hätten danach gute Chancen auf eine Entschädigung. Konkret sprach das BAG einem 49-jährigen Juristen eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts zu. Die beklagte Firma hatte "eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen" gesucht. Eingestellt wurde eine 33-jährige Mitbewerberin. Stellen sind "altersneutral" auszuschreiben, urteilte das BAG. Ein Verstoß sei ein Indiz für Diskriminierung. Da die Firma nicht beweisen konnte, dass sie trotzdem unabhängig vom Alter entschieden hat, stehe dem 49-Jährigen eine Entschädigung zu.

Az.: 8 AZR 530/09

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