ZiPP
Ärzte erhalten mehr Benchmark-Funktionen
BERLIN. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat den persönlichen Praxisbericht für die Teilnehmer am Zi-Praxis-Panel um eine Online-Variante erweitert. Bereits der Papierbericht erlaubt durch Benchmark-Kennzahlen den Vergleich der eigenen Praxis mit dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe.
Über die neue Online-Analysefunktion wird nun zusätzlich der Vergleich mit weiteren Referenzgruppen ermöglicht, heißt es in einer Mitteilung. Dieser Tage sollen die rund 5500 Panel-Teilnehmer zudem ihre persönlichen Berichte erhalten. Die aktuelle Panel-Befragung läuft noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres. (reh)
Das neue Angebot steht für ZiPP-Teilnehmer unter www.zi-pp.de zur Verfügung







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


