Arztnavigator: Gestaltung des Ergebnisportals

"Ärzte können im Portal Kommentare abgeben"

Bei der Telefonaktion der "Ärzte Zeitung" konnten Leser Fragen zum neuen Arztnavigator stellen. Anrufer fragten zum Beispiel:

Veröffentlicht:
Jürgen Graalmann, AOK.

Jürgen Graalmann, AOK.

© ill

Wie lange sollen die Bewertungen im Ergebnisportal online stehen?

Graalmann: Wenn ein Patient eine Beurteilung abgibt, ist diese zwei Jahre lang gültig und fließt in die Berechnung der Ergebnisse ein. So ist gewährleistet, dass die Ergebnisse stets aktuell sind. Außerdem werden ältere Bewertungen automatisch überschrieben, wenn ein Patient seinen Arzt erneut bewertet.

Was kann ich tun, wenn ich nicht will, dass meine Bewertungen im Portal veröffentlicht werden?

Graalmann: Sie werden informiert, wenn das Ergebnisportal veröffentlicht wird. Die Ergebnisse für einen Arzt werden angezeigt, sobald für diesen 10 Bewertungen vorliegen. Sie können Ihre Ergebnisse dann kommentieren, aber Bewertungen auch sperren lassen. Das ist dann allerdings für die Nutzer des Portals sichtbar. Die Patienten erhalten den Hinweis: "Der Arzt hat der Veröffentlichung widersprochen." Die Kommentierung und die Sperrung der Ergebnisse erfolgen über einen speziellen Bereich des Portals. Dort durchlaufen Sie ein Verfahren zur Authentifizierung, damit sichergestellt ist, dass Sie auch der Arzt sind, der seinen Eintrag ändern will. Sie haben aber auch die Möglichkeit, beispielsweise kostenfrei Fotos Ihrer Praxis hochzuladen, wenn Sie das Portal aktiv für Ihre Praxis nutzen wollen.

Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler, Weisse Liste.

Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler, Weisse Liste.

© ill

Wo können die Ergebnisse abgerufen werden?

Schmidt-Kaehler: Derzeit läuft zunächst die Online-Befragung in den drei Pilotregionen Hamburg, Berlin und Thüringen. Sobald aussagekräftige Ergebnisse und eine entsprechende Anzahl von Bewertungen insgesamt vorliegen, werden wir das Ergebnisportal veröffentlichen, mit dessen Hilfe Patienten nach einem passenden Arzt suchen können.

Die Telefonaktion der "Ärzte Zeitung" fand im Rahmen der Medienpartnerschaft mit der AOK und der Weissen Liste am 1. Septmber in der Redaktion statt.

Lesen Sie dazu auch: "Schmähkritik ist bei unserem Portal ausgeschlossen" "Ärzte können von dem Portal profitieren" "Mehrfachbewertungen sind ausgeschlossen" "Eine Arztsuche mit neuer Qualität"

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Kommentare
Kerstin Mitternacht 07.09.201016:13 Uhr

Ohne Datenschutz und Anonymität geht es nicht

Sehr geehrter Herr Ganske und Herr Schneider,

vielen Dank für ihre Fragen. Hier die Antwort von AOK und dem Projekt Weisse Liste, die wir auf Anfrage bekommen haben:

„Bei unserem Projekt war es eine zentrale Anforderung des Datenschutzes, dass die Patienten ihre Einschätzungen im Befragungsportal anonym abgeben können. Weder der Arzt noch die AOK oder die Bertelsmann Stiftung als Portalbetreiber dürfen erfahren, wer an der Befragung teilgenommen hat. Es wird lediglich geprüft, ob der Teilnehmer bei der AOK versichert ist. Wegen der geforderten Anonymität ist es nicht möglich zu überprüfen, ob der Patient den beurteilten Arzt tatsächlich besucht hat. Für eine Verwendung von KV-Abrechnungsdaten zur Überprüfung dieser Frage gäbe es im Übrigen keine rechtliche Grundlage.

Durch das Verfahren (für Versicherte geschlossene Befragung) dürfte der Anreiz für solche Manipulationen jedoch gering sein. Zudem sind Plausibilitätskriterien und Sicherheitsmechanismen hinterlegt, mit denen die Eintragungen der Nutzer überprüft werden. Zudem ist durch die geforderte Mindestzahl von Bewertungen pro Arzt gewährleistet, dass die Ergebnisse aussagekräftig sind. Eine Prüfung, ob ein Patient tatsächlich beim jeweiligen Arzt in Behandlung war, ist übrigens auch nicht Bestandteil der Qualitätsanforderungen des Ärztlichen Zentrums für Qualität (ÄZQ) für Arztbewertungsportale.“

Herzliche Grüße
Kerstin Mitternacht
Wirtschaftsressort

Uwe Schneider 06.09.201022:17 Uhr

Ein Manipulationsschutz ...

... wie Herr Ganske ihn angesprochen hat (Kontrolle, ob bewertender Patient den Arzt tatsächlich besucht hat) wäre durch den Abgleich mit den vertragsärztlichen Leistungsdaten möglich, freilich nur mit Zeitverzögerung nach dem Arztbesuch - aber immerhin. Ob das vorgesehen ist, weiß ich nicht. Das wäre eine Frage für die Telefonaktion gewesen. Vielleicht kann die ÄZ ja noch mal nachlegen?

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