Ärzte sollen Anbieter für E-Arztausweise frei wählen können
BERLIN (gvg). Die Bundesärztekammer hat weitere Details zur Ausgabe der elektronischen Arztausweise bekannt gegeben. Demnach beantragen die Ärzte den neuen Ausweis bei ihrer Ärztekammer und wählen gleichzeitig einen privaten Anbieter für die Kartenfunktionen.











